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Schluss mit Geheimniskrämerei: Für offene Gemeinderatsprotokolle!

Stelle dir vor, Du könntest jederzeit nachlesen, was in den Sitzungen Deines Gemeinderats besprochen und entschieden wird – ganz einfach online. Genau das wollen wir erreichen!

Warum ist das wichtig? Die Transparenz kommunaler Entscheidungen ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie. Sie ermöglicht es uns, informierte Bürgerinnen und Bürger zu sein, die aktiv am Gemeindeleben teilhaben. Aktuell werden in den meisten Gemeinde zwar Tagesordnungen und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen veröffentlicht, aber die vollständigen Niederschriften bleiben uns oft verborgen.

Die Hürden für eine demokratische Beteiligung liegen zu hoch!

Als Einwohner*in meiner Stadt darf ich an öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und dessen Ausschüssen teilnehmen und zuhören. Habe ich dazu keine Zeit, oder es interessieren mich nur Teile des Gesprochenen, dann habe ich die Möglichkeit, Einsicht in die Niederschrift der Sitzungen zu nehmen. Soweit. so transparent.

Dazu muss ich einen Termin mit dem Sitzungsdienst im Rathaus vereinbaren. Deren Terminvorschläge liegen auf 10 Uhr Vormittags oder 14 Uhr Nachmittags. Ein normal berufstätiger Mensch arbeitet um diese Uhrzeit und wird sich für sein Vorhaben, Einsicht in das Protokoll einer öffentlichen Sitzung zu nehmen, mindestens einen halben Tag Urlaub nehmen müssen.

Im Rathaus angekommen, bekomme ich einen Ordner mit der angefragten Niederschrift, sowie zwei Mitarbeiter*innen des Rathause an meine Seite gesetzt. Deren Aufgabe ist es, mich zuerst zu belehren, dass ich von der vorgelegten, öffentlichen Niederschrift keine Kopien fertigen darf. Fast befürchte ich, dass ich mein Smartphon aushändigen muss, um kein Foto von mir wichtigen Passagen des Protokolls machen zu können.

Aber die Chance habe ich ja eh nicht unter den wachsamen Augen meiner Wächter*innen. Entspanntes Lesen und Konzentrieren geht anders, aber das lässt sich bestimmt üben, wenn ich nun öfter komme und in etwa weiß, wie so eine Einsicht ins Protokoll abläuft.

Meine komplette Leidensgeschichte auf dem Weg zur Einsicht in eine öffentliche Niederschrift kannst du hier verfolgen: https://kfutd.de/aspekte/veroeffentlichung-von-niederschriften/

Was wollen wir erreichen?

Wir fordern die Änderung des § 41b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, um alle Gemeinden von Baden-Württemberg zu verpflichten, die Niederschriften aller öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats online zu veröffentlichen. So kann jeder Einblick in die vollständigen Diskussionen und Entscheidungsprozesse erhalten.

Wie profitieren wir davon?

Erhöhte Transparenz: Wir alle können sehen, was hinter den Kulissen passiert.
Bessere Beteiligung: Mit umfassenden Informationen können wir aktiver am Gemeindeleben teilnehmen.
Stärkung des Vertrauens: Wenn wir wissen, was entschieden wird, stärkt dies das Vertrauen in unsere lokalen Behörden.


Mach mit! Unterstütze diese Petition, um unsere Gemeinden transparenter, partizipativer und demokratischer zu gestalten.

Jede Stimme zählt, um unsere Gemeinderäte zur Veröffentlichung aller Protokolle zu bewegen! Gemeinsam können wir von unserem Landtag einfordern, die Gemeindeordnung entsprechend anzupassen.

Dein Engagement kann den Unterschied machen! Unterzeichne jetzt und teile diese Petition!

Um die Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Sitzungen des Gemeinderats verpflichtend zu machen, könnte eine Änderung des § 41b der Gemeindeordnung wie folgt aussehen:

Änderungsvorschlag für § 41b der Gemeindeordnung:

(1) Die Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass hierdurch keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenbart werden. Sind Maßnahmen nach Satz 2 nicht ohne erheblichen Aufwand oder erhebliche Veränderungen der Beratungsunterlage möglich, kann im Einzelfall von der Veröffentlichung abgesehen werden.

(3) Neu hinzugefügt: Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind in vollständiger Form oder als zusammenfassendes Protokoll spätestens zwei Wochen nach der Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. Dabei ist darauf zu achten, dass personenbezogene Daten und Betriebs- sowie Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbart werden.

(4) In öffentlichen Sitzungen sind die Beratungsunterlagen im Sitzungsraum für die Zuhörer auszulegen. Absatz 2 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Die ausgelegten Beratungsunterlagen dürfen vervielfältigt werden.

(5) Die Mitglieder des Gemeinderats dürfen den Inhalt von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen, ausgenommen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zur Wahrnehmung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben.

(6) Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats oder des Ausschusses gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.

Diese Änderung würde die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Niederschriften klarstellen und die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen in der kommunalen Politik erhöhen. Sie berücksichtigt auch den Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen.

Siehe auch

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