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Mea Culpa? Oder: Die Bürgerschaft von Offenburg und ihre “Schuld”

Die Aussage, die Bürgerschaft sei “schuld” an den Missständen in Offenburg, ist eine gefährliche Verallgemeinerung und ignoriert die vielfältigen Beiträge, die engagierte Bürger*innen leisten.

2. Beigeordneter Klopp: …gelte es… Initiativen, die sich inszenierten, entgegenzuhalten, dass allein die “demokratisch legetimierten Gremien die Entscheidungen treffen und die Bürgerschaft repräsentieren.

Das mag sein, wenn wir hier in Offenburg unsere Demokratie einzig und alleine auf Wahlen reduzieren und so nur einige Aristokraten über das Wohl ihrer Bürger*innen bestimmen möchten. Die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg greift hier jedoch viel umfassender und verlangt eine breite Teilhabe der Bürger*innen auch zwischen den Wahlen. So verlangt das Gesetz nach §20a Gemo: Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. Dies findet in Offenburg nicht statt. Das Land Baden-Württemberg benennt weitere Instrumente, wie die Einwohner ihrer Stadt an deren Politik teilhaben können und fordert sie auf, sich einzumischen.

Mea Culpa? Weil wir den Spaß an der Arbeit verderben.

So hat unter anderem Stefan Stürzel benannt, dass er keinen Bock mehr auf sein Ehrenamt als Gemeinderat habe, weil wir uns zu sehr einmischen in seine Arbeit. Ähnlich sieht es auch Werner Maier, der im Verkehrsausschuss gegen Beiräte wettert und sagt, diese Bürgerbeteiligung sei so schnell wie möglich zu beenden.

Mea Culpa? Weil der Stadt die Fachbereichsleiter weglaufen und sich seit Jahren das Personalkarusell immer schneller dreht.

1. Beigeordneter Martini (OT 7.3) Er appelliert gleichzeitig an die Bürger, trotz aller Emotionalität beim Thema Verkehr bei Kritik, die immer erlaubt sei, auf den Umgangston zu achten. Das sei zuletzt teilweise nicht in Ordnung gewesen “und nicht förderlich dafür, dass man geeignetes Personal an den Standort holt”.

Demokratie lebt von Beteiligung: Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs fordert explizit die Beteiligung der Bürger*innen an wichtigen Entscheidungen. Einwohnerversammlungen, Beiräte und andere Formen der Bürgerbeteiligung sind keine lästige Einmischung, sondern ein wichtiges Element einer funktionierenden Demokratie.

Kritik ist notwendig:

Die Kritik der Bürgerschaft an der Stadtverwaltung ist legitim und Ausdruck des demokratischen Willens. Sie sollte als Chance zur Verbesserung wahrgenommen werden, anstatt als lästiges Hindernis.

Umgangston:

Es ist selbstverständlich, dass Kritik sachlich und respektvoll geäußert werden muss. Die Stadtverwaltung trägt jedoch ebenfalls die Verantwortung für einen konstruktiven und wertschätzenden Umgang miteinander.

Falsche Schlussfolgerungen:

Die Behauptung, die Bürgerbeteiligung sei schuld am Weggang von Fachbereichsleitern, ist nicht haltbar. Es gibt komplexe Faktoren, die zu Personalfluktuationen führen. Die pauschale Verurteilung der Bürgerschaft greift hier zu kurz.

Lösungsansätze:

  • Dialogbereitschaft: Die Stadtverwaltung sollte die Bedenken der Bürgerschaft ernst nehmen und in einen offenen Dialog treten.
  • Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten: Transparente und effiziente Verfahren für die Bürgerbeteiligung sollten etabliert werden.
  • Wertschätzung: Die Stadtverwaltung sollte das Engagement der Bürger*innen anerkennen und ihre Beiträge würdigen.

Fazit:

Die Bürgerschaft von Offenburg ist nicht “schuld” an den Herausforderungen der Stadt. Sie ist vielmehr ein wichtiger Teil der Lösung. Eine aktive und konstruktive Beteiligung aller ist notwendig, um Offenburg zu einer zukunftsfähigen und lebenswerten Stadt zu gestalten.

Chancen vielfältigen Bürgerschaftlichen Engagements für die Stadtverwaltung

1. Verbesserter Zugang zu Wissen und Expertise:

Engagierte Bürger*innen bringen vielfältige Erfahrungen, Kompetenzen und Perspektiven ein. Durch ihre Beteiligung kann die Stadtverwaltung wertvolles Wissen und Expertise erschließen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und innovative Lösungen zu entwickeln.

2. Erhöhung der Legitimität und Akzeptanz von Entscheidungen:

Die Einbeziehung der Bürgerschaft in Entscheidungsprozesse erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Dies kann zu einer größeren Legitimität und Akzeptanz in der Bevölkerung führen.

3. Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Identifikation mit der Stadt:

Bürgerschaftliches Engagement fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Menschen. Dies stärkt das Miteinander, das soziale Gefüge und die Identifikation mit der Stadt.

4. Entlastung der Stadtverwaltung:

Engagierte Bürger*innen können die Stadtverwaltung bei der Umsetzung von Aufgaben und Projekten unterstützen. Dies kann zu einer Entlastung der Verwaltung und zu einer effizienteren Nutzung von Ressourcen führen.

5. Frühzeitige Erkennung von Konflikten und Herausforderungen:

Die Beteiligung der Bürgerschaft kann dazu beitragen, Konflikte und Herausforderungen in einem frühen Stadium zu erkennen und proaktiv anzugehen.

Umgang mit Protest:

Auch Protest kann eine Chance für die Stadtverwaltung sein:

  • Als Ventil für Unzufriedenheit: Protest kann ein Ventil für Unzufriedenheit und Frustration in der Bevölkerung sein. Die Stadtverwaltung kann dies als Chance nutzen, um die Bedürfnisse und Anliegen der Bürger*innen besser zu verstehen und konstruktive Lösungen zu entwickeln.
  • Als Frühwarnsystem: Protest kann als Frühwarnsystem für Missstände und Probleme in der Stadt dienen. Die Stadtverwaltung kann dies als Chance nutzen, um rechtzeitig Korrekturen vorzunehmen und negative Entwicklungen zu verhindern.
  • Als Chance für Dialog und Veränderung: Protest kann den Anstoß für einen konstruktiven Dialog zwischen der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft geben. Dies kann zu einem besseren Verständnis füreinander und zu einer gemeinsamen Suche nach Lösungen führen.

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