Naturdenkmal Alleen Weingarten- und Moltkestraße

Am 19.07.2023 haben wir neben unserer Petition zum Schutz der Alleen in der Weingartenstraße und Moltkestraße in Offenburg einen Antrag für ein Naturdenkmal gestellt. Die Untere Naturschutzbehörde verweist auf die Stadt Offenburg als zuständige Behörde.

Antrag zur Ausweisung zweier Naturdenkmale in Offenburg

Hiermit möchte ich beantragen, zwei Alleen der Stadt Offenburg künftig als Naturdenkmal auszuweisen.

  • Es handelt sich hierbei um die Moltkestraße von der Fessenbacher Straße bis zur Rammersweierer Straße und die Weingartenstraße von der Friedrichstraße bis zum Klinikum.
  • Insbesondere aus kulturellen Gründen ist der Erhalt, Pflege und auch die Nachpflanzung bereits fehlender Bäume zwingend erforderlich.
  • Diese Alleen sind seit der Entwicklung der Oststadt um 1870 stadtbildprägend und zeugen von einer kultur- und stadtgeschichtlichen Entwicklung von über 150 Jahren.
  • Ebenso ist dies erforderlich zur Erhaltung zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen. In diesen Bäumen nistet unter anderem die streng geschützte Waldohreule.
  • Weiterhin dient dies der Erhaltung wegen deren besonderer Ausprägung und Eigenart dieser beiden Alleen.
  • Grund ist auch die Erhaltung wegen deren Seltenheit. Alleen dieser Ausprägung sind rar, es handelt sich hier um insgesamt etwa 300 schützenswerte Einzelbäume als Baumreihe.
  • Und nicht zuletzt zur Erhaltung wegen deren landschaftstypischer Schönheit. Die beiden Alleen prägen seit 150 Jahren die Oststadt von Offenburg. Von ca. 1870 bis 1900 landschaftsprägend und später dann langsam von der Stadt umschlossen.

Bitte informieren Sie mich über die nötigen Schritte, um diesen Antrag umzusetzen.

Zwischenbescheid vom 7.08.203

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

vielen Dank für Ihre Mail, auf die wir Ihnen auf diesem Wege gerne eine Zwischennachricht geben.  

Sie beantragen in Ihrer Nachricht vom 19.07.2023 die Bäume in der Moltkestraße und in der Weingartenstraße unter Naturschutz zu stellen.

Geren möchte ich Ihnen hierzu weitere Informationen geben.

Ihre Antrag muss integriert mit weiteren Fragestellungen, die in Verbindung mit dem Radwegeausbau an der Moltkestraße und Weingartenstraße stehen, diskutiert und bewertete werden müssen.

Das Vorgehen und die Bewertung hierfür ist ressortübergreifend mit weiteren Behörden, insbesondere der zuständigen unteren Naturschutzbehörde, abzustimmen und weiter zu vertiefen.

Wir werden Ihren Antrag in den weiteren Prozess einbringen und dann zu gegebener Zeit in Abgleich mit den weitern Fragestellungen bewerten und diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kollefrath, Fachbereichsleiter, Stadt Offenburg, Fachbereich Hochbau, Grünflächen und Umweltschutz

Wir haben nachgefragt am 9.11.2023

Liebe Gemeinderät*innen und Stadtverwaltung,

im kommenden Plaungsausschuss diskutieren Sie unter anderem die Stadtklimaanalyse und in dem Zusammenhang auch die Möglichkeiten von mehr Bäumen in der Innenstadt sowie die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung. Das begrüßen wir sehr und hoffen auf wegweisende Entscheidungen in Ihren Gremien.

Es ist positiv zu hören, dass Sie die Bedeutung von städtischem Grün für die Klimaanpassung erkennen und Maßnahmen ergreifen, um mehr Bäume zu pflanzen. Der Erhalt von Bestandsbäumen ist uns mindestens ebenso wichtig, und es gibt mehrere überzeugende Argumente, die Sie vorbringen können, um für ihren Schutz einzutreten:

  1. Ökologischer Wert reifer Bäume: Ältere Bäume haben eine weit entwickelte Wurzelstruktur und eine große Blattmasse, was bedeutet, dass sie effektiver Kohlenstoff binden, Feinstaub filtern und Sauerstoff produzieren können als junge Bäume. Sie bieten zudem wertvollen Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere.
  2. Klimaregulierung: Große, ausgewachsene Bäume bieten erheblich mehr Schatten und helfen effektiver bei der Reduzierung der “städtischen Hitzeinsel”-Effekte. Dies trägt zur Temperaturregulierung bei und macht die Stadtumgebung insgesamt angenehmer.
  3. Wasserhaushalt: Alte Bäume spielen eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Wasserhaushalts, indem sie Regenwasser aufnehmen und damit Überflutungen vorbeugen. Ihre tiefen Wurzeln helfen auch dabei, das Grundwasser zu regenerieren.
  4. Psychologischer und gesundheitlicher Nutzen: Bestehende Bäume tragen zu einer ästhetisch ansprechenden Umgebung bei und unterstützen das psychische Wohlbefinden der Bewohner. Untersuchungen haben gezeigt, dass eine grüne Umgebung Stress reduzieren und die allgemeine Gesundheit verbessern kann.
  5. Historischer und kultureller Wert: Viele alte Bäume haben einen historischen oder kulturellen Wert und können als Teil des kulturellen Erbes einer Gemeinde angesehen werden. Ihre Erhaltung stärkt das lokale Identitätsgefühl.
  6. Wirtschaftlicher Wert: Grünflächen und insbesondere reife Bäume können den Wert von Immobilien erhöhen. Außerdem ziehen sie Touristen an, was wiederum die lokale Wirtschaft unterstützt.

Wir wünschen uns von Ihnen, dass Sie künftig um jeden bestehenden Baum ringen. Auch und gerade im Blick auf die Verkehrsicherungspflichten fordern wir, dass eine Fällung erst das letzte Mittel sein darf, wenn alle Pflege- und Korrekturmaßnahmen ausgeschöpft sind. Sie sollen sich verpflichten, keine Bäume den Ausbau der Mobilität zu fällen. Bei Zielkonflikten sollen Sie auch die Versetzung von Großbäumen in Betracht ziehen. Das ist technisch ohne weiteres möglich.

In dem Zusammenhang möchten wir anfragen, inwieweit unsere Antrag bearbeitet wurde, die Alleen der Weingartenstraße und die Moltkestraße als Naturdenkmal auszuweisen. Sie weisen selbst auf den Wert der beiden Straße als bioklimatische Entlastungswege hin. Diese verbinden die Entlastungsflächen untereinander und sorgen dafür, dass Menschen klimatisch geschützt in die Entlastungsräume gelangen und sich zwischen ihnen bewegen können.

Das ist eine der Grundforderungen der Menschen, welche alle im Frühjahr unsere Petition gezeichnet haben. Arbeiten Sie weiter an Ihrem Versprechen, diese Bäume zu erhalten!

Und wieder eine Zwischennachricht vom 13.11.2023

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

in Ihrer Mail vom 09.11.2023 haben Sie unter anderem zu der Unterschutzstellung der Bäume in der Moltke- und Weingartenstraße nachgefragt.

Zuständigkeitshalber erhalten Sie eine Zwischennachricht von mir in dieser Sache.  

Ich hatte Ihnen hierzu am 07.08.2023 eine Nachricht zukommen lassen, dass wir Ihre Anfrage mit weiteren beteiligten Behörden abstimmen und vertiefen müssen.

Mit dem Beschluss vom Gemeinderat vom 24.07.2023 ist die Verwaltung beauftragt die Planungen zu der Moltke- und Weingartenstraße unter Erhalt der Bestandsbäume zu vertiefen. Zudem wurde für die weitere Entscheidungsfindung ein Projektbegleitgremium gegründet, welches am 26.09.2023 mit einer ersten Sitzung die Arbeit aufgenommen hat. Das Begleitgremium wird in mehreren Schritten die unterschiedlichen Prüfaufträge und den fortgeschrieben Planungsstand diskutieren und bewerten.

Parallel zu der Arbeit des Projektbegleitgremiums haben wir Ihre Anfrage auch weiter bearbeitet und bewertet. Die Kriterien für die Ausweisung von Naturdenkmälern als Einzelschöpfung der Natur oder Flächen bis 5 Hektar sind an sehr hohe Kriterien gebunden. So ist der Schutzstatus aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, Eigenart oder Schönheit zu erlangen (Bundesnaturschutzgesetz §28). Wir haben zur Klärung der vorgenannten Kriterien mit der höheren Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen und Bilder zur aktuellen Situation vor Ort überstellt. Ein abschließende Bewertung steht hier noch aus.

Sollten die Kriterien für eine Ausweisung zum Naturdenkmal nicht gegeben sein gibt es eine weitere Möglichkeit die Bäume unter Schutz stellen. So wird in der Sitzung des UA am 15.11.2023 die Vorlage für einen Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer städtischen Baumschutzsatzung eingebracht. Sollte die Satzung, vorbehaltlich der Beratungsergebnisse, durch den Gemeinderat verabschiedet werden und Geltung erlangen ist damit auch ein geeignetes Instrument zum Schutz der Bäume, auch an dieser Stelle, gegeben.

Wie Sie der oben aufgeführten Schilderung entnehmen können arbeiten wir parallel zum Prozess der Moltke- und Weingartenstraße an Ihrer Anfrage und werden unsere Ergebnisse/aktuellen Sachstand rechtzeitig in das Projektbegleitgremium zur Diskussion und Bewertung einbringen.    

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kollefrath

Unsere Antwort vom 14.11.2023

Sehr geehrter Herr Kollefrath,

herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Zwischenbericht.

Was sind die Kriterien?

Die Kriterien für die Ausweisung von Naturdenkmälern für die Alleen der Weingartenstraße haben wir Ihnen mit unserem Antrag ausreichend benannt:

  • Insbesondere aus kulturellen Gründen ist der Erhalt, Pflege und auch die Nachpflanzung bereits fehlender Bäume zwingend erforderlich.
  • Diese Alleen sind seit der Entwicklung der Oststadt um 1870 stadtbildprägend und zeugen von einer kultur- und stadtgeschichtlichen Entwicklung von über 150 Jahren.
  • Ebenso ist dies erforderlich zur Erhaltung zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen. In diesen Bäumen nistet unter anderem die streng geschützte Waldohreule.
  • Weiterhin dient dies der Erhaltung wegen deren besonderer Ausprägung und Eigenart dieser beiden Alleen.
  • Grund ist auch die Erhaltung wegen deren Seltenheit. Alleen dieser Ausprägung sind rar, es handelt sich hier um insgesamt etwa 300 schützenswerte Einzelbäume als Baumreihe.
  • Und nicht zuletzt zur Erhaltung wegen deren landschaftstypischer Schönheit. Die beiden Alleen prägen seit 150 Jahren die Oststadt von Offenburg. Von ca. 1870 bis 1900 landschaftsprägend und später dann langsam von der Stadt umschlossen.

Sie selbst weisen beide Alleen im Rahmenplan Stadtklimawandel mit dem Schwerpunkt Hitze in dem Teilkonzept Bioklimatisches Entlastungssystem als lineare Entlastungsräume, bzw. Hauptwege aus. Sie verweisen auf großzügige grüne Korridore mit hoher Aufenthaltsqualität und einen wertvollen Baumbestand, den es gilt zu sichern und zu erhalten.

Wer ist zuständig?

Am 19.07. teilt uns Danny Maier vom Amt für Umweltschutz, Landratsamt Ortenaukreis folgendes mit:

“die Zuständigkeit für die Ausweisung von Naturdenkmalen liegt bei den Großen Kreisstädten, vgl. § 19 Abs. 3 c) des Landesverwaltungsgesetzes i.V.m. § 23 Abs. 5 und § 30 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes. Für den Bereich Offenburg ist demnach die Stadt Offenburg zuständig”

Auf welcher Grundlage ist nun die Höhere Naturschutzbehörde involviert? Mit wem sind Sie dort im Gespräch? Können Sie mir bitte eine Kopie der Anfrage an die Höhere Naturschutzbehörde zu Verfügung stellen?

Was nützt eine Baumschutzsatzung?

Ihr Verweis auf die noch auf den Weg zu bringende Baumschutzsatzung erscheint mir zu vage und nicht ausreichend für den Schutz der beiden Alleen. Orientiert sich die Vorlage für eine neue Baumschutzsatzung an der alten Version, dann hebeln Infrastrukturmaßnahmen diese weiterin aus.

Hierzu fordern wir eine moderne Fassung in Form der folgenden 11 Bestandteile:

  1. Anreizsysteme für Private: Die Satzung könnte finanzielle Anreize oder Steuererleichterungen für Grundstückseigentümer vorsehen, die Bäume pflanzen oder bestehenden Baumbestand erhalten.
  2. Einfache und klare Regelungen: Die Vorschriften für Baumschutz sollten einfach, klar und leicht verständlich sein, um die Akzeptanz und Compliance der Bürger zu erhöhen.
  3. Ersatzpflanzungen: Bei Baumfällungen sollte die Satzung Ersatzpflanzungen vorschreiben, wobei die Anzahl und Art der zu pflanzenden Bäume angemessen sein sollte.
  4. Baumkonto: Ein Baumkonto könnte eingerichtet werden, um Pflanzungen und Fällungen zu dokumentieren. Dies würde Transparenz schaffen und kann als Basis für die Berechnung von Ersatzpflanzungen dienen.
  5. Förderung von Baumpatenschaften: Bürger könnten angeregt werden, Patenschaften für Bäume zu übernehmen, wobei ihre Fürsorge durch die Stadt anerkannt und unterstützt wird.
  6. Bildung und Information: Informationskampagnen und Bildungsprogramme könnten das Bewusstsein für die Bedeutung von Baumschutz stärken und Eigeninitiative fördern.
  7. Partizipationsmöglichkeiten: Die Satzung könnte Verfahren vorsehen, die es Bürgern ermöglichen, an Entscheidungen über Baumfällungen und -pflanzungen teilzunehmen.
  8. Berücksichtigung des Klimawandels: Die Satzung sollte die aktuellen Erkenntnisse über städtische Hitzeinseln und Klimaanpassung berücksichtigen und entsprechende Baumarten fördern.
  9. Rechtliche Durchsetzbarkeit: Effektive Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Baumschutzbestimmungen sind essenziell.
  10. Förderung der Biodiversität: Die Auswahl der Baumarten kann auf die Förderung der Biodiversität und die Schaffung von Lebensräumen für Tiere ausgerichtet werden.
  11. Integratives Konzept: Die Satzung sollte Teil eines umfassenden grünen Stadtentwicklungsplans sein, der ökologische, soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigt.

Wir bitte um eine zügige Bearbeitung und umgehenden Schutz für die beiden Alleen

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Fröhlich

für die KfUTD – Konferenz für Urban Transformation Design

Siehe auch

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