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Eilantrag gegen das (teilweise) Verbot des Straßen-Baum-Fest

Heute hat unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Heiko Melcher aus Freiburg einen Eilantrag gegen die Verfügung der Stadt Offenburg gegen das Straßen-Baum-Fest beim Verwaltungsgericht Freiburg eingelegt. Damit wollen wir erreichen, dass die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs wieder hergestellt wird (denn das hatte die Stadt abgebügelt).

Ziel ist es, unser Versammlung wie geplant mit allen Beteiligten in der Weingartenstraße abzuhalten. Nur dort können alle Beteiligte sich in die Versammlung einbringen.

Lest selbt. Auch wenn es gerichtsdeutsch ist, so ist dieser Text viel motivierender zu lesen, als die Verfügung der Stadt Offenburg und deren kruden Sichtweise auf das Versammlungsrecht und die Redefreiheit.

Sollte das Verwaltungsgericht gegen unseren Eilatrag entscheiden, so findet die Versammlung trtzdem statt, allerding auf dem Platz der Verfassungsfreunde. Wobei dies allerings bedeuten wird, dass wir den Skaterclub mit seinem Anliegen von der Versammlung ausschließen. Gleiches gilt für die Einzelhändler*innen, welche sich in Ihren Interesse bisher nicht wahrgenommen fühlen, aber den Ort nicht wechseln können.

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