Baumfällungen vorerst gestoppt – ein erster Erfolg für FBO und Grüne

Nach intensiven Druck aus der Öffentlichkeit konnten die Fraktionen der Freien Bürger Offenburg (FBO) und der Grünen einen ersten Erfolg im Kampf um den Erhalt des Offenburger Baumbestands erzielen. Oberbürgermeister Marco Steffens hat zugesagt, die geplanten Baumfällungen mit dem Merkmal „Allgemeiner Vitalitätsmangel“ vorerst auszusetzen. Bis zum 16. Dezember 2024 darf die Fachabteilung keine weiteren Fällungen durchführen. Das Thema wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 16. Dzember 2024 ausführlich beraten.

Ein wichtiges Signal für den Baumschutz

„Wir freuen uns, dass der Oberbürgermeister auf die Dringlichkeit unseres Anliegens reagiert hat. Die Aussetzung der Baumfällungen ist ein kleiner, aber bedeutender Sieg für den Erhalt des Stadtgrüns“, so sieht es die Konferenz für Urban Transformation Design, die sich seit zwei Jahren unter anderem für den Erhalt der Offenburger Bäume einsetzt.

Die Diskussion wurde durch Anträge der FBO und der Grünen angestoßen, die eine sofortige Aussetzung der Fällungen forderten. Der Hauptkritikpunkt war das unspezifische Merkmal „Allgemeiner Vitalitätsmangel“, das als Grundlage für 406 der geplanten 726 Fällungen im Winter 2024/2025 dient. „Bäume mit reduziertem Vitalitätszustand dürfen nicht vorschnell gefällt werden. Sie können durch Pflege- und Schutzmaßnahmen oft noch viele Jahre erhalten bleiben“, betont Düker.

Gemeinsames Engagement für das Stadtklima

„Die Stadt steht in der Verantwortung, nicht nur das Stadtklima zu schützen, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Alte Bäume leisten dabei einen unschätzbaren Beitrag“.

Die geplanten Fällungen hatten in den vergangenen Wochen für Unruhe gesorgt. Viele Bürger kritisierten den Verlust von Stadtgrün und die mangelnde Transparenz bei den Entscheidungsprozessen. Die Zusage des Oberbürgermeisters, das Thema am 16. Dezember im Gemeinderat zu beraten, gibt Hoffnung auf eine sachliche und lösungsorientierte Diskussion.

Ausblick: Nachhaltige Lösungen gefordert

Die FBO und die Grünen fordern eine langfristige Strategie für den Baumschutz in Offenburg. Dazu gehören:

  • Klar definierte Kriterien für Baumfällungen,
  • Ein umfassendes Pflegekonzept für alte und geschwächte Bäume,
  • Eine deutliche Steigerung der Baumnachpflanzungen, um das Defizit in der Baumbilanz auszugleichen.

„Dies ist erst der Anfang. Unser Ziel ist es, den Baumbestand nachhaltig zu schützen und zu stärken. Dafür werden wir uns auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen“, so Düker abschließend.

Hintergrundinformationen:

Im Winter 2024/2025 plant die Stadt Offenburg die Fällung von 726 Bäumen, davon 406 allein aufgrund des Merkmals „Allgemeiner Vitalitätsmangel“. Dies führte zu Kritik seitens der FBO und der Grünen, die auf alternative Maßnahmen zur Rettung der Bäume drängen. Die Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2024 wird über den weiteren Umgang mit den Fällungen entscheiden.

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Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Anton Butz

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    „Bis zum 16. Dezember 2024 darf die Fachabteilung keine weiteren Fällungen durchführen. Das Thema wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2024 ausführlich beraten.“
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    Spannend! In „öffentlicher“ Sitzung? Mit Videoaufzeichnung/-übertragung?
    Sind NABU, BUND, LNV mit im Boot?

  2. Ralph

    Leider ist da niemand mit im Boot. Die Sitzung ist öffentlich, aber Übertragungen wird es in Offenburg nicht geben. Auch keine öffentlich zugänglichen Protokolle, ausser du machst dich zu Geschäftszeiten auf ins Rathaus.

  3. Anton Butz

    Ja, persönlich im Rathaus, weil “der Bürgermeister” rechtzeitig genau wissen will, “wer besonderes Interesse an was” hat. Da sind die Anforderungen mancherorts noch höher als für die Formulare zur Kommunalwahl (Auszug KomWO):
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    “Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Wahlausschusses oder, wenn der Wahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister, Landrat oder Regionaldirektor des Verbands Region Stuttgart kostenfrei geliefert; … Bei der Anforderung ist der Name der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder das Kennwort des Wahlvorschlags anzugeben. … Der Vorsitzende des Wahlausschusses oder, wenn der Wahlausschuss noch nicht gebildet ist, der Bürgermeister, Landrat oder Regionaldirektor des Verbands Region Stuttgart hat die in Satz 2 genannten Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken.”
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    Beides geht auch anders und wird die anstehende Verwaltungsmodernisierung mit Bürokratie- und Stufenabbau voraussichtlich nicht überdauern.
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    Beliebigkeit und Netzwerk werden hier in voller Länge deutlich:
    https://kfutd.de/aspekte/was-bedeutet-ermessen

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