Die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Offenburg, die am 25. Juli 2016 beschlossen wurde, umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften, die die Organisation und den Ablauf der Sitzungen sowie die Aufgaben und Funktionen der Mitglieder des Gemeinderats betreffen. Die Ordnung ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die sich mit verschiedenen Aspekten der Gemeinderatstätigkeit befassen. Einige der Hauptthemen und Regelungen sind:
- Vorsitz und Fraktionen: Die Oberbürgermeisterin fungiert als Vorsitzende des Gemeinderats, und die Mitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen.
- Ältestenrat: Dieser besteht aus der Oberbürgermeisterin und den Fraktionsvorsitzenden und berät in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen.
- Sitzungsordnung: Regeln zur Einberufung, Tagesordnung und Öffentlichkeit der Sitzungen, einschließlich der Ankündigung und der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit.
- Berichterstattung und Vorlagen: Richtlinien für die Berichterstattung im Gemeinderat und die Vorlagen, die von der Stadtverwaltung zu erstellen sind.
- Redeordnung: Vorschriften über Wortmeldungen, Redezeiten und Unterbrechungen während der Sitzungen.
- Sach- und Geschäftsordnungsanträge: Regelungen zur Stellung und Behandlung von Anträgen im Rahmen der Sitzungen.
- Abstimmungsformen: Verschiedene Abstimmungsverfahren, einschließlich offener und namentlicher Abstimmung sowie geheimer Abstimmung.
- Niederschrift: Anforderungen an die Protokollierung der Sitzungen.
- Ausschüsse: Bildung und Funktion der Ausschüsse, einschließlich ihrer Zuständigkeiten und der Regelungen für ihre Sitzungen.
- Ortschaftsräte: Anwendung der Geschäftsordnung auf die Ortschaftsräte mit spezifischen Anpassungen.
- Auslegung und Abweichungen: Regelungen zur Auslegung der Geschäftsordnung und zu möglichen Abweichungen in bestimmten Fällen.
Diese Geschäftsordnung dient dazu, Transparenz, Effizienz und Ordnung in der Arbeit des Gemeinderats zu gewährleisten und legt die formellen Verfahren und Abläufe fest, die bei der Durchführung der Aufgaben und Pflichten des Gemeinderats zu beachten sind.
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