Was in Offenburg fehlt, ist nicht irgendeine Baumschutzsatzung, sondern eine zeitgemäße, wirkungsorientierte Grünstrategie, die sowohl schützt als auch aktiviert. Hier ist ein konkreter Vorschlag für eine mögliche Baumschutz- und Baumfördersatzung, die unseren Zielen entspricht:
Inhalt
ToggleGrundgedanken
Fokus auf städtische Verantwortung: Die Stadt geht mit gutem Beispiel voran.
- Förderung statt Zwang für Private: Baumpflege und -pflanzung wird attraktiv gemacht.
- Vermeidung von Bürokratie: Klare Regeln, wenig Anträge, digitale Lösungen.
- Monitoring & Transparenz: Öffentlichkeit und Gemeinderat sehen Fortschritte – oder Rückschritte.
Struktur einer modernen Baumschutz- und Baumfördersatzung für Offenburg
1. Verpflichtung der Stadtverwaltung
- Fällverbot für gesunde Bäume auf städtischen Flächen, es sei denn:
- Baum ist krank/tot (Nachweis durch Baumkontrolleur).
- Baumaßnahme ist unabweisbar (z. B. Gefahr im Verzug).
- Kompensationspflicht 1:3: Für jeden gefällten städtischen Baum müssen drei neue gepflanzt werden – vorzugsweise am selben Standort oder im selben Stadtteil.
- Jährliche Berichtspflicht: Anzahl gefällter, gepflanzter und erhaltener Bäume im öffentlichen Raum wird im Gemeinderat vorgestellt und zeitnah im Baumkataster dargestellt.
2. Förderung für private Grundstückseigentümer:innen
- Keine Genehmigungspflicht für Baumfällungen auf Privatgrundstücken, solange der Baum:
- nicht über 100 cm Stammumfang (1 m über Boden) hat,
- nicht in geschützten Bereichen (z. B. Gewässerrand, Hanglage) steht.
- Fördertopf für:
- Neupflanzungen (z. B. 100 € Zuschuss pro klimafittem Baum),
- Baum-Erhaltungsmaßnahmen (z. B. Pflegeschnitt, Wurzelraumverbesserung),
- Entsiegelung & Baumscheibenpflege.
- Online-Plattform für Förderanträge, Beratung, Baumauswahl.
3. Grüne Ausgleichsmaßnahmen
- Entwicklungsplan „Grünvolumen 2030“: Ziel ist eine Erhöhung des Baumvolumens in der Stadt (nicht nur Anzahl!).
- Kompensationsrichtlinie für Investoren und Bauvorhaben:
- Fällungen auf Privatflächen über 100 cm Stammumfang müssen durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden.
- Auch monetärer Ausgleich möglich – zweckgebunden für städtische Pflanzprojekte.
4. Beteiligung & Transparenz
- Baumkataster mit Open-Data-Zugang: Alle Bürger:innen können sehen, wo Bäume stehen, wie alt sie sind, ob sie geschützt oder ersetzt werden.
- Jährlicher „Tag des Stadtbaums“ zur Sichtbarkeit & Wertschätzung.
- Baumpatenschaften fördern: Bürger:innen können Pflege oder Gieß-Patenschaften übernehmen.
5. Innovationsklausel
- Die Satzung kann in Pilotgebieten (z. B. besonders hitzebelastete Stadtteile) mit ergänzenden Maßnahmen versehen werden, z. B.:
- smarte Bewässerungssysteme,
- großkronige Straßenbaumarten mit höherem Klimaschutzfaktor,
- Einbindung in Schwammstadt-Planung.
Vorteile dieses Modells:
✅ Verbindliche Regeln für die Stadt – statt doppelte Standards.
✅ Förderkultur statt Misstrauensverwaltung.
✅ Digital einfach und nachvollziehbar.
✅ Mehr Akzeptanz durch Differenzierung nach Stadtteilen und Grundstücksgröße.
✅ Beitrag zum Klimaanpassungskonzept & zur Lebensqualität.
Entwurf einer Baumschutz- und Baumfördersatzung für die Stadt Offenburg
Präambel: Zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des städtischen Grünvolumens, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Förderung der Artenvielfalt und zur Verbesserung der Lebensqualität in Offenburg erlässt die Stadt folgende Satzung:
§1 Zielsetzung (1) Ziel dieser Satzung ist der Schutz, Erhalt und Ausbau des Baumbestandes im gesamten Stadtgebiet Offenburg. (2) Besonderer Fokus liegt auf dem Schutz öffentlicher Bäume sowie der Förderung privater Baumpflanzungen. (3) Die Satzung verfolgt einen modernen, ermächtigenden Ansatz unter Vermeidung unnötiger Bürokratie.
§2 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Offenburg. (2) Regelungen gelten für Flächen im Eigentum der Stadt sowie für private Grundstücke, soweit nachfolgend bestimmt.
§3 Schutz öffentlicher Bäume (1) Gesunde Bäume auf städtischen Flächen dürfen nur bei nachgewiesener Gefahr, schwerer Erkrankung oder zwingender bau- bzw. verkehrstechnischer Notwendigkeit gefällt werden. (2) Jede Fällung städtischer Bäume ist mit einer Kompensationspflicht im Verhältnis 1:3 verbunden. (3) Die Stadt führt ein öffentlich zugängliches Baumkataster mit Angaben zu Fällungen, Neupflanzungen und Baumart. (4) Jährlich wird dem Gemeinderat ein Bericht über den Baumbestand und die Entwicklung des Grünvolumens vorgelegt.
§4 Förderung privater Baumpflanzungen (1) Die Stadt Offenburg fördert die Pflanzung klimafester Laub- und Obstbäume durch Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Vereine und sonstige Akteure. (2) Die Förderung umfasst: a) Zuschuss zur Pflanzung (pauschal 100 EUR pro Baum), b) Zuschuss für Pflegemaßnahmen (z. B. Erhaltungsschnitt, Wurzelschutz), c) Beratung zur Baumwahl und Standortwahl. (3) Die Beantragung erfolgt online mit einfacher Nachweispflicht (Rechnung, Foto). (4) Eine Genehmigungspflicht für Fällungen auf Privatgrundstücken besteht nur bei: a) Bäumen mit einem Stammumfang über 100 cm (gemessen 1 m über Boden), b) Bäumen in geschützten Bereichen (z. B. Gewässerrandstreifen, Naturdenkmale).
§5 Kompensationspflicht für Bauvorhaben (1) Bei genehmigten Baumfällungen im Rahmen von Baumaßnahmen ist durch den Verursacher ein Ersatz im Verhältnis 1:2 (Anzahl) oder eine monetäre Kompensation zu leisten. (2) Kompensationszahlungen fließen zweckgebunden in einen städtischen Pflanzfonds.
§6 Beteiligung der Öffentlichkeit (1) Die Stadt fördert Baumpatenschaften und bürgerschaftliches Engagement. (2) Die Einführung eines „Tags des Stadtbaums“ schafft Bewusstsein für die Bedeutung urbanen Grünvolumens. (3) Das Baumkataster wird als Open-Data-Quelle bereitgestellt.
§7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Januar [Jahr einsetzen] in Kraft.
Begründung zur Satzung (nicht Teil der Rechtsnorm): Diese Satzung legt den Schwerpunkt auf eine wirksame Schutzpflicht der Stadt, kombiniert mit motivierender Förderung für private Akteure. Sie verzichtet bewusst auf aufwändige Genehmigungsverfahren und setzt auf eine verantwortungsvolle Beteiligung aller. Damit stellt sie einen pragmatischen Beitrag zur Klimaanpassung und Lebensqualität dar.