FUSSverkehrs-Akademie Teil 39 – Bürgerengagement für Nahmobilität

Im Rahmen der 39. FUSSverkehrs-Akademie spricht Ralph Fröhlich über bürgerschaftliches Engagement, die Novelle der StVO und den zugehörigen Einführungserlass des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Die Fußverkehrsakademie ist eine Veranstaltungsreihe, organisiert von FUSS e.V., einem Verein, der sich seit mehr als 40 Jahren aktiv für die Förderung und Stärkung des Fußverkehrs einsetzt – sowohl lokal auf Ortsgruppenebene als auch bundesweit.

Die Fußverkehrsakademie verfolgt mehrere Ziele:

  • Wissensvermittlung: Expert:innen präsentieren und diskutieren relevante Themen rund um den Fußverkehr, beispielsweise Infrastrukturplanung, Verkehrspolitik oder rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Sensibilisierung: Es geht darum, die Öffentlichkeit und Entscheider:innen stärker für die Bedürfnisse und Vorteile des Fußverkehrs zu sensibilisieren.
  • Praxisbezug: Themen werden so behandelt, dass Teilnehmende konkrete Werkzeuge und Argumente für die praktische Umsetzung vor Ort erhalten.

Die Veranstaltungen finden regelmäßig statt – aktuell jeweils am ersten Donnerstag im Monat. Sie werden online durchgeführt und anschließend auf YouTube veröffentlicht, sodass sie auch später noch abrufbar sind. Die Akademie spricht sowohl interessierte Bürger:innen und Aktivist:innen als auch Fachpublikum an.

Ein Schwerpunkt der Akademie liegt aktuell beispielsweise auf der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die erhebliche Verbesserungen und Vereinfachungen für fußverkehrsfreundliche Maßnahmen vorsieht, etwa leichter umsetzbare Tempo-30-Zonen oder Zebrastreifen.

Zusammengefasst bietet die Fußverkehrsakademie eine hervorragende Plattform, um Fachwissen zu vertiefen, sich zu vernetzen und die kommunale Verkehrspolitik aktiv und nachhaltig mitzugestalten.

Eine kurze Zusammenfassung

Einen schönen guten Abend, ich freue mich, Sie bei der ersten Fußverkehrsakademie im Jahr 2025 begrüßen zu dürfen. Besonders freue ich mich darüber, dass wir heute einen Referenten direkt aus einer Ortsgruppe gewinnen konnten. Bisher hatten wir meist externe Experten, die verschiedene Themen aufbereiteten. Heute begrüße ich herzlich Ralph Fröhlich aus Offenburg, der uns aus seiner Perspektive berichten wird, was wir mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) für den Fußverkehr erreichen können. Mein Name ist Katharin Schari, ich bin in Hessen aktiv für den Fußverkehr und begleite Sie seit Beginn durch die Fußverkehrsakademie.

Vorab ein kleiner Werbeblock, denn nicht alle Teilnehmenden sind Mitglieder von FUSS e.V. oder kennen uns genau. FUSS e.V. ist seit 40 Jahren aktiv, von der Ortsgruppenebene bis zur Bundesebene. Wir setzen uns dafür ein, unser Wissen über Fußverkehr zu verbreiten, möglichst viele Menschen zu sensibilisieren und unsere Konzepte in der Praxis umzusetzen. Wir sehen viele Erfolge, doch es braucht noch mehr Engagement, um Straßenverkehrsbehörden und skeptische Akteure zu überzeugen.

Im März beschäftigen wir uns mit der Blockdurchwegung, berichtet von Antonia Nering von der Hochschule Hamburg. Wir sind jeweils am ersten Donnerstag im Monat live dabei und stellen die Aufnahmen auf YouTube online.

Nun übergebe ich das Wort an Ralph Fröhlich.

Ich spreche heute für die Ortsgruppe des FUSS e.V. in Offenburg und die KfUTD, die Konferenz für Urban Transformation Design. Kurz zu meinem Hintergrund: Offenburg verfolgt mit dem Masterplan Verkehr das Ziel, bis 2035 den CO₂-Ausstoß um 50% zu reduzieren, insbesondere durch Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr. Dabei stieß uns eine Planung negativ auf, die vorsah, breite Rad- und Gehwege auf Kosten einer Allee mit teils 120 Jahre alten Bäumen zu bauen. Mit einer Petition von 25.000 Unterschriften bei etwa 60.000 Einwohnern konnten wir erreichen, dass die Pläne überarbeitet wurden. Es wurde ein Projektbegleitgremium gebildet, doch häufig stießen unsere Vorschläge auf Ablehnung mit Verweis auf veraltete Vorschriften und Normen.

Die neue StVO-Novelle bietet nun tatsächlich viele Chancen, die Straßenraumgestaltung zugunsten des Fußverkehrs zu verbessern. Baden-Württemberg hat sogar Hinweise zur sofortigen Anwendbarkeit der novellierten StVO herausgegeben, die klarstellen, dass die neue Regelung ab sofort gilt und keine zusätzlichen Verwaltungsvorschriften erforderlich sind.

Konkret bedeutet das: Tempo-30-Zonen können jetzt viel leichter und ohne komplizierte Nachweise eingerichtet werden. Auch Fußgängerüberwege, also Zebrastreifen, sind nun einfacher umzusetzen. An diesen Stellen kann Tempo 30 direkt angeordnet werden.

Die Umverteilung des Straßenraums wird deutlich erleichtert, sodass Verkehrsflächen von Autos auf Fußgänger und Radfahrer übertragen werden können. Es wird leichter, Parkplätze umzuwandeln oder Straßen zeitweise, etwa als „Schulstraßen“, zu sperren, um den Verkehr vor Schulen sicherer zu gestalten.

Wir empfehlen daher, aktiv auf die Kommunen zuzugehen und diese Möglichkeiten zu fordern. Wenn die Verwaltung zögert, sind kreative Protestaktionen, beispielsweise das „Zebrastreichen“ des VCD, eine wirksame Methode, Druck aufzubauen und das Thema sichtbar zu machen.

Abschließend: Die Novelle gibt uns rechtliche Hebel in die Hand, um Straßen fußgängerfreundlich zu gestalten. Wir müssen diese Chancen nun entschlossen nutzen und Veränderungen einfordern, damit unsere Städte sicherer und lebenswerter werden.

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