Ein weißes Segelflugzeug mit dem Kennzeichen D-4482 ist vor einem Hangar geparkt, in dem eine Gruppe von Menschen an einem sonnigen Tag im Freien sitzt und sich unterhält. Auf dem Hangarschild steht "Fliegergruppe Offenburg".

Eilantrag abgelehnt – was das Gericht entschieden hat (und was nicht)

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat unseren Eilantrag zur Informationspraxis der Stadt Offenburg im Vorfeld des Bürgerentscheids abgelehnt. Diese Entscheidung nehmen wir zur Kenntnis. Gleichzeitig ist es wichtig, genau hinzuschauen, was das Gericht entschieden hat – und was nicht. Denn aus dem Beschluss lassen sich keine inhaltlichen Aussagen zur Qualität oder Ausgewogenheit der städtischen Informationen ableiten.

Worum es in dem Verfahren ging

Mit dem Eilantrag haben wir nicht den Bürgerentscheid an sich angegriffen. Es ging uns auch nicht um eine formale „Gleichbehandlung“ aller Positionen.

Unser Anliegen war enger gefasst:
👉 Dürfen amtliche Informationen im Vorfeld eines Bürgerentscheids mit Zukunftsversprechen, Auslassungen und vereinfachten Aussagen arbeiten – oder sind sie an ein Sachlichkeitsgebot gebunden?

Konkret hatten wir insbesondere den von der Stadt verteilten Flyer kritisiert.

Was das Gericht entschieden hat

Das Gericht stellt fest:

  • Bürgerinnen und Bürger haben kein einklagbares subjektives Recht auf eine vollständige oder ausgewogene Information im Vorfeld eines Bürgerentscheids.
  • Kommunen haben bei der Darstellung ihrer Positionen einen sehr weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum.
  • Politische Zuspitzung, Vereinfachung und auch ein werbender Charakter sind rechtlich zulässig.

Das ist eine rechtliche Bewertung – keine inhaltliche.

Was das Gericht ausdrücklich nicht entschieden hat

Ebenso klar ist, was der Beschluss nicht sagt:

  • Er sagt nicht, dass die Aussagen der Stadt vollständig oder sachlich überzeugend sind.
  • Er sagt nicht, dass ökologische, klimatische oder flächenpolitische Bedenken unbegründet wären.
  • Er sagt nicht, dass es keine Alternativen zum Flugplatzareal gibt.
  • Er sagt nicht, dass die Kritik an Zukunftsversprechen oder Auslassungen falsch wäre.

Das Gericht hat diese Fragen nicht geprüft, weil sie für die rechtliche Zulässigkeit im Eilverfahren nicht entscheidend sind.

Eine wichtige Klarstellung im Beschluss

Der Beschluss enthält dennoch eine wichtige Grenze:
Unzulässig wären demnach grob unsachliche, bewusst falsche oder manipulative Darstellungen.

Damit macht das Gericht deutlich:
👉 Politische Werbung ist erlaubt – Irreführung nicht.

Wo genau diese Grenze verläuft, ist keine juristische, sondern eine gesellschaftliche Frage.

Was wir daraus mitnehmen

Die Entscheidung verlagert die Verantwortung sehr deutlich zurück in die Öffentlichkeit:

  • Gerichte setzen den rechtlichen Rahmen.
  • Die inhaltliche Auseinandersetzung findet im politischen und zivilgesellschaftlichen Raum statt.

Genau dort sehen wir unsere Aufgabe.

Wenn amtliche Informationen rechtlich zulässig vereinfacht und zuspitzt sein dürfen, braucht es umso mehr unabhängige Stimmen, die:

  • Versprechen einordnen,
  • Risiken benennen,
  • Zielkonflikte sichtbar machen,
  • Alternativen aufzeigen.

Wie es weitergeht

Wir werden unsere inhaltliche Arbeit fortsetzen – insbesondere zu Fragen wie:

  • Welche ökologischen und klimatischen Auswirkungen sind tatsächlich zu erwarten?
  • Welche Flächenalternativen gibt es im Verbandsgebiet?
  • Welche Ziele stehen hinter Begriffen wie „Zukunftsbranchen“ oder „nachhaltige Energie“ – und wie verbindlich sind sie?
  • Welche Zielkonflikte werden bislang ausgeblendet?

Der Bürgerentscheid ist keine juristische, sondern eine politische Entscheidung.
Und politische Entscheidungen brauchen informierte Bürgerinnen und Bürger.

Daran arbeiten wir weiter. Die Entscheidung darüber liegt am 8. März bei den Bürgerinnen und Bürgern.

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