Warum es beim Bürgerentscheid nicht um Gleichheit, sondern um Sachlichkeit geht. In einem aktuellen Artikel des Offenburger Tageblatts wird unter der Überschrift „‚Waffengleichheit‘ kein Muss“ eingeordnet, welche Informationspflichten eine Kommune im Vorfeld eines Bürgerentscheids hat. Die Kernaussage: Die Stadt Offenburg ist rechtlich nicht verpflichtet, allen Akteuren den gleichen Raum einzuräumen – und tut sogar mehr, als gesetzlich gefordert.
Diese Einschätzung ist in Teilen korrekt.
Und dennoch greift sie aus unserer Sicht zu kurz.
Denn unser Eilantrag richtet sich nicht auf formale Gleichbehandlung.
Er richtet sich auf etwas anderes – und Grundsätzlicheres.
Inhalt
ToggleNicht Gleichheit ist der Maßstab, sondern Sachlichkeit
Es geht nicht darum, dass jede Initiative exakt gleich viele Zeichen, Minuten oder Auftritte erhält. Das verlangt das Recht nicht.
Was das Recht aber verlangt, ist etwas anderes:
👉 Amtliche Information darf nicht zur Werbung werden.
👉 Sie muss sachlich richtig, nicht irreführend und nicht wertend zugespitzt sein.
Genau hier sehen wir ein Problem.
Wenn Information zur Werbung wird
Die Stadt Offenburg verteilt derzeit einen offiziellen Flyer zum Bürgerentscheid – regelmäßig, aktiv und im öffentlichen Raum. Dieser Flyer wirbt klar für ein „Ja“ zur Entwicklung eines Gewerbegebiets auf dem Flugplatzareal.
Das geschieht nicht nur durch Gestaltung und Wortwahl, sondern auch durch inhaltliche Zuspitzungen, die einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten.
Ein zentrales Beispiel ist die Aussage, die Entwicklung erfolge
„ohne nachteilige Klimawirkung“.
Die von der Stadt selbst beauftragten Gutachten kommen zu einer anderen, deutlich differenzierteren Einschätzung:
Bei optimaler Planung seien voraussichtlich nur geringe Auswirkungen zu erwarten – ausschließen lassen sie sich jedoch nicht.
Das ist kein Meinungsunterschied.
Das ist ein Unterschied zwischen fachlicher Aussage und vereinfachender Behauptung.
Warum das im Bürgerentscheid besonders problematisch ist
Ein Bürgerentscheid lebt davon, dass sich Menschen eine eigene Meinung bilden können.
Dafür brauchen sie keine vollständige Gleichverteilung von Redezeiten –
aber sie brauchen korrekte, nicht beschönigte Informationen.
Wenn amtliche Kommunikation:
- wertet,
- vereinfacht,
- Risiken ausblendet oder
- Gegenargumente unsichtbar macht,
dann verschiebt sich der Rahmen der Meinungsbildung. Und genau das darf eine Kommune im Vorfeld eines Bürgerentscheids nicht tun.
Was wir kritisieren – und was nicht
Wir kritisieren:
- werbende Zuspitzung durch amtliche Kanäle,
- sachlich nicht gedeckte Aussagen,
- selektive Sichtbarkeit von Positionen.
Wir kritisieren nicht:
- dass die Stadt informiert,
- dass sie eine eigene Position hat,
- dass es keine formale „Waffengleichheit“ gibt.
Unser Anliegen ist schlicht:
👉 Information muss informieren – nicht überzeugen.
Warum wir das öffentlich klarstellen
Der Artikel im OT ordnet die Rechtslage abstrakt ein. Das ist legitim.
Unser Anliegen betrifft jedoch die konkrete Ausgestaltung der Informationspraxis in Offenburg – hier und jetzt.
Deshalb halten wir es für wichtig, diese Differenz öffentlich zu machen:
Es geht nicht um Gleichheit.
Es geht um Wahrheit, Sachlichkeit und Fairness im demokratischen Prozess.
Gerade bei einer Entscheidung von solcher Tragweite für unsere Stadt.
Siehe auch:
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