Wer zu Fuß unterwegs ist, kennt das Problem: Baustellen, Absperrgitter, Schilderbatterien. Und viel zu oft blockieren diese nicht die Fahrbahn oder den Radstreifen, sondern ausgerechnet den Gehweg. Genau dort, wo Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Rollstuhl Platz bräuchten. Für den Fußverkehr bedeutet das: Ausweichen auf die Straße, Umwege in Kauf nehmen oder sogar gefährliche Situationen. Dabei hat die Stadt Offenburg sich aktuell dem Fußverkehr-Check verschrieben und wirbt offen mit dem Motto „Gehwege freiräumen“. In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus.
Ein entscheidender Punkt: Wer Baustellen oder Sperrflächen einrichtet, muss sich nach den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) richten. Diese regeln sehr klar, wie Schilder aufzustellen sind, welche Mindestbreiten für Gehwege einzuhalten sind, wann Fußgänger nicht auf die Fahrbahn geleitet werden dürfen und wie sichere Querungen aussehen müssen. Kurz: Die RSA definieren verbindlich, was korrekt ist – und was eben nicht.
Hier zeigt sich ein fast groteskes Problem. Die Vorgängerversion RSA 95 war frei zugänglich, denn sie wurde vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben und war damit gemeinfrei. Die aktuelle Version RSA 21 hingegen ist urheberrechtlich geschützt, da sie nicht mehr staatlich, sondern von der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) als „Regelwerk“ veröffentlicht wird. Wer das Dokument einsehen möchte, muss 45 Euro bezahlen. Damit ist grundlegendes Wissen zur öffentlichen Sicherheit – Wissen, das wir brauchen, um Missstände zu erkennen und anzusprechen – hinter einer Paywall eingeschlossen.
An dieser Stelle wird die private Seite https://www.rsa-online.com/ wertvoll. Herausgeber ist Uli Korsch, der die Inhalte der RSA 21 klar, verständlich und kostenfrei aufbereitet. Die Seite beschreibt, wie Arbeitsstellen im Straßenraum richtig abzusichern sind, welche Mindestmaße für Gehwegführungen gelten und wann Fußgängerführung durch den Verkehrsraum unzulässig ist. Sie bietet Grafiken, Beispiele und Erklärungen, ohne dass man sich durch amtliche PDF-Dokumente kämpfen muss. Für unsere Arbeit im Kontext des Fuss e.V. ist das ein wichtiges Werkzeug, um nicht nur aus Gefühl, sondern aus Regelwerk argumentieren zu können: Gehwege sind keine Ablagefläche für Verkehrszeichen. Gehwege sind Verkehrsflächen. Punkt.
Dass die Regeln für öffentliche Sicherheit heute urheberrechtlich eingezäunt und kostenpflichtig sind, ist ein strukturelles Problem. Bürgerinnen und Bürger sollen die Stadt mitgestalten, sollen Missstände melden, Barrieren benennen, Klimaanpassung mitdenken – aber das dafür notwendige Fachwissen ist nicht frei zugänglich. Das ist das Gegenteil von Transparenz. Öffentliche Sicherheit darf kein Geschäftsmodell sein. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte wissen dürfen, was korrekt ist und was nicht. Wissen, das uns allen gehört, sollte nicht verkauft werden müssen.
rsa-online.com ist deshalb mehr als ein Linktipp. Es ist ein Beitrag zu einem offenen, demokratischen Zugang zu Wissen. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, qualifiziert zu argumentieren, Handlungsfehler aufzuzeigen und damit echten Wandel anzustoßen. Genau das braucht eine Stadt, die sich vornimmt, Gehwege frei zu halten und den Fußverkehr ernsthaft zu fördern.
Hier ist eine kompakte Faktenbox zur RSA 21, speziell für den Fußverkehr und das Thema „Gehwege freiräumen“. Du kannst sie direkt in deinen Blogartikel einbauen.
Inhalt
Toggle📌 Faktenbox: Mindestanforderungen der RSA 21 für Gehwege an Baustellen
🔹 Gehwege sind Verkehrsflächen
Sie dürfen nicht ohne zwingenden Grund als Abstell- oder Lagerfläche für Schilder, Material oder Geräte genutzt werden.
🔹 Mindestbreite für Gehwege: 1,00 m
Darunter ist ein Gehweg offiziell nicht nutzbar.
Empfohlen werden 1,20 m bis 1,50 m, besonders bei Gegenverkehr.
🔹 Barrierefreiheit beachten
Wenn Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen dort unterwegs sind (also praktisch immer), gilt:
Wegbreiten nicht verengen, sondern sichere Führung herstellen.
🔹 Querungsstellen müssen klar markiert sein
Wenn ein Gehweg auf die andere Straßenseite geführt wird, braucht es:
- abgesicherte Querung,
- erkennbare Wegeführung,
- ausreichende Sicht.
🔹 „Fußgänger auf die Fahrbahn“ ist nur zulässig, wenn:
- Tempo reduziert wird (z. B. 30 km/h),
- eine geschützte Spur eingerichtet wird,
- die Führung eindeutig und sicher ist.
🔹 Hindernisse gehören nicht auf den Gehweg
Verkehrszeichen dürfen nicht „irgendwo“ stehen. Sie müssen so aufgestellt sein, dass Fußgänger nicht behindert werden.
🟢 Kernaussage:
Gehwege freihalten ist keine Höflichkeit – es ist Vorschrift.
Siehe auch
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