Eine verständliche Einordnung jenseits der offiziellen Kurzfassung des Artenschutz-Gutachten. In den vergangenen Wochen wird immer wieder auf ein „Artenschutz-Gutachten“ verwiesen, das angeblich belege, dass eine Bebauung des Offenburger Sonderlandeplatzes möglich sei. Wer das Gutachten jedoch tatsächlich liest – und nicht nur die Zusammenfassung zitiert –, kommt zu einer deutlich differenzierteren Einschätzung.
Wir haben uns das Gutachten genau angesehen. Hier ist unsere Gegenlesart – verständlich, ehrlich und ohne Beschönigung.
Inhalt
Toggle1. Das Gutachten prüft den schlimmsten Fall – bewusst
Das Gutachten geht nicht von einer „behutsamen Entwicklung“ aus, sondern von einer fast vollständigen Überbauung des Gebiets. Konkret wird angenommen, dass rund 80 % der Fläche versiegelt werden und nahezu alle heutigen Lebensräume verloren gehen .
Das ist wichtig, denn:
👉 Nur so lässt sich prüfen, ob ein Projekt rechtlich überhaupt zulässig wäre.
2. Der Sonderlandeplatz ist kein „leerer Acker“
Das Gutachten beschreibt das Gebiet als artenreiches Mosaik aus Magerwiesen, Hecken, Gebüschen und Saumstrukturen. Genau solche Flächen sind für viele Tiere heute selten geworden.
Besonders wichtig:
Diese Fläche wird nicht nur gelegentlich genutzt, sondern ist für mehrere Arten lebenswichtig.
3. Mehrere geschützte Arten sind auf diese Fläche angewiesen
Vögel
Für mehrere Vogelarten stellt der Sonderlandeplatz ein unverzichtbares Nahrungsgebiet dar, darunter:
- Neuntöter
- Goldammer
- Turmfalke
- Mäusebussard
- Waldohreule
Das Gutachten sagt ausdrücklich:
Diese Arten finden keine gleichwertigen Alternativen in der Umgebung. Fällt die Fläche weg, verschlechtert sich ihre Überlebenssituation deutlich .
Reptilien (Eidechsen)
Besonders deutlich wird das Gutachten bei den Zauneidechsen und Mauereidechsen:
- Die Tiere pflanzen sich dort fort
- Sie nutzen das Gebiet das ganze Jahr
- Die Lebensräume sind nicht austauschbar
Im Gutachten heißt das:
👉 Es handelt sich um „essenzielle Ganzjahreshabitate“.
Laienübersetzung:
Wenn diese Flächen zerstört werden, kann man das nicht einfach woanders ausgleichen.
Kreuzkröte
Die Kreuzkröte ist eine streng geschützte Art. Sie wurde im Gebiet nachgewiesen und gehört zu einer größeren, zusammenhängenden Population.
Besonders brisant:
Der Erhaltungszustand der Art wird bereits heute als ungünstig bewertet – unter anderem wegen der zunehmenden Trockenheit .
Das bedeutet:
👉 Jede weitere Verschlechterung wiegt besonders schwer.
4. Was das Gutachten nicht sagt
Das Gutachten sagt nicht:
- dass die Bebauung „unproblematisch“ sei
- dass Artenschutz kein Hindernis darstelle
- dass Ausgleichsmaßnahmen automatisch funktionieren
Im Gegenteil:
Es zeigt auf, dass es erhebliche rechtliche Hürden gibt – und dass diese nur unter sehr strengen Bedingungen überwunden werden könnten.
5. Der entscheidende Punkt: Ausgleich ist kein Selbstläufer
Zwar nennt das Gutachten theoretische Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen. Doch entscheidend ist:
👉 Diese Maßnahmen müssen funktionieren, bevor gebaut wird.
👉 Sie müssen gleichwertig sein.
👉 Sie müssen in räumlicher Nähe liegen.
Wo diese Flächen sein sollen, wie sie gesichert werden und ob sie tatsächlich funktionieren, ist bislang offen.
6. Unser Fazit
Das Artenschutz-Gutachten ist kein Freifahrtschein für eine Bebauung des Sonderlandeplatzes. Es macht vielmehr deutlich:
- Das Gebiet ist ökologisch wertvoll
- Mehrere streng geschützte Arten sind auf diese Fläche angewiesen
- Eine Bebauung wäre nur unter extremen Voraussetzungen überhaupt denkbar
- Ob diese Voraussetzungen erfüllbar sind, ist derzeit nicht belegt
Wer das Gutachten als Argument für eine schnelle Gewerbeentwicklung nutzt, erzählt nur die halbe Wahrheit.
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