Schützenswert oder nicht schützenswert?

Im einschlägigen, gültigen Bebauungsplan der Stadt Offenburg ist festgelegt, dass die vorhandenen Bestandsbäume (Platanen) zu erhalten sind. In der Auslobung zum Architektenwettbewerb wurde daher auf den vorhandenen Baum- und Grünbestand hingewiesen. Dieser wurde in dem mit der Stadt Offenburg abgestimmten Auslobungstext jedoch als nicht schützenswert dargestellt, weil die Stadt Offenburg und das Landratsamt davon ausgegangen sind, dass eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt werden kann. Daher wurde nur gefordert, dass der Baum- und Grünbestand soweit wie möglich erhalten bleiben sollte. Die Ergebnisse des Architektenwettbewerbes zeigten indessen, dass dies nicht möglich ist. Zwar hatte ein Wettbewerbsentwurf den Erhalt der vorhandenen fünf Platanen an der Walter-Clauß-Straße gestalterisch dargestellt, aber ohne Aussicht auf Realisierung.

Soweit ein Auszug aus der Vorlage zum Vorgang UTA 22.1.1.2023 des Kreistag im Ortenaukreis. Es geht um den Standort der neu zu bauenden ILS (Integrierte Leitstelle).

Wenn doch schon ein gültiger Bebauungsplan vorgibt, dass der Baumbestand zu erhalten ist, wer kommt denn dann in Offenburg auf die Idee, das einfach anders zu machen und über Jahre Geld für Planungen auszugeben, die so doch gar nicht umgesetzt werden dürfen?

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