Schwarz-weiße Karte des Gewerbeparks Raum Offenburg, mit schraffierten Zonen für Offenbug, Hohberg und Schutterwald. Die wichtigsten Straßen, der Autobahnanschluss und die umliegenden Gebiete sind markiert. Deutscher Text am unteren Rand.

Rückmeldung der Umlandbürgermeister zum Flugplatz und dem Zweckverband GRO

Im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des Offenburger Flugplatzareals als Gewerbegebiet haben wir uns mit einem offenen Schreiben an die Bürgermeister:innen der Umlandkommunen gewandt, die Mitglied im Zweckverband Gewerbepark Raum Offenburg (GRO) sind.

Hintergrund unserer Anfrage war die grundsätzliche Rolle des Zweckverbands: Er wurde gegründet, um interkommunale Konkurrenz um Gewerbeflächen zu vermeiden, Flächen gemeinsam zu entwickeln und Erträge solidarisch zu teilen – anstatt Kommunen gegeneinander in einen Standortwettbewerb zu treiben.

Zugleich ist festzustellen, dass das Flugplatzareal bislang nicht Bestandteil des Zweckverbands ist.

Vor diesem Hintergrund wollten wir wissen,

  • ob und wie die Flugplatzentwicklung im Zweckverband abgestimmt wurde,
  • welche Bedeutung der gemeinsamen Gewerbeflächenstrategie beigemessen wird,
  • und wie die Mitgliedskommunen den möglichen Sonderweg bewerten.

Nachfolgend dokumentieren wir die gemeinsame Rückmeldung der Umlandbürgermeister, die uns hierzu erreicht hat. Wir veröffentlichen diese Antwort im Wortlaut, um Transparenz herzustellen und eine sachliche öffentliche Einordnung zu ermöglichen.

Sehr geehrter Herr Fröhlich,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.01.2026. Gerne geben wir Ihnen hierzu eine gemeinsame Rückmeldung der Umlandbürgermeister, die Mitglieder im Zweckverband GRO sind.
 
Frage 1:
Wurde die geplante Entwicklung des Flugplatzareals im Kreis des Zweckverbands thematisiert oder abgestimmt?

Die geplante Entwicklung des Flugplatzareals wurde zwischen Herrn Oberbürgermeister Steffens, dem Verbandsvorsitzenden Herrn Bürgermeister Heck und der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden vorab diskutiert und abgestimmt. Demnach ist es im Falle eines positiven Bürgerentscheids am 08.03.2026 für die Gewerbeflächenentwicklung seitens der Stadt Offenburg und des Verbandsvorsitzenden und der Mitglieder des GRO vorgesehen, die entsprechenden Flächen in das Verbandsgebiet des Zweckverbands GRO einzubringen. Diese Absicht wurde mündlich bereits mehrfach durch Herrn Oberbürgermeister Steffens kommuniziert.
Auf Grundlage der vorgenannten Abstimmungen finden sich folgende Formulierungen in Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung Offenburg, die öffentlich einsehbar sind:
„Das Verbandsgebiet des Zweckverbands umfasst aktuell Flächen der Gemarkungen Offenburg, Hohberg und Schutterwald (siehe Anlage 5).
Der Sonderlandeplatz und z.T. auch angrenzende Flächen sind nicht Bestandteil des Verbandsgebiets. Vor einer Gewerbeflächenentwicklung in diesem Bereich erscheint eine Prüfung sinnvoll, wie künftig das Verbandsgebiet abgegrenzt werden soll und welche Rahmenbedingungen hierfür anzusetzen sind“ (Beschlussvorlage Nr. 091/23, S. 19).
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Zweckverband Gewerbepark Raum Offenburg abzustimmen, wie künftig das Zweckverbandsgebiet abzugrenzen ist bzw. wie weit der Umgriff gefasst werden soll, und welche Rahmenbedingungen hierfür anzusetzen sind“ (GR-Beschluss vom 09.10.2023).
„Im Bereich des Gewerbeparks grenzen die Entwicklungsflächen auf den Gemarkungen von Offenburg und Hohberg eng aneinander. Eine gemeinsame Entwicklung dieses Bereichs ist im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft vorbereitet worden und unter der Hoheit des Zweckverbands Gewerbepark Raum Offenburg vorgesehen“ (Beschlussvorlage Nr. 192/25, S. 16 f.).
Beschlüsse seitens der Verbandsversammlung des Zweckverbands GRO im Zusammenhang mit der Einbringung der Sonderlandeplatzflächen in das Verbandsgebiet sind aus unserer Sicht erst nach der Durchführung des Bürgerentscheids am 08.03.2026 zielführend. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands wurde über die mögliche bzw. gewünschte Einbringung der Flächen in das Verbandsgebiet in Kenntnis gesetzt. Weiterführende Fragestellungen zum konkreten Ablauf der Flächenübertragung und zur möglichen Baulandentwicklung werden nach positivem Ausgang des Bürgerentscheids für die Gewerbeflächenentwicklung im Sinne eines sinnvollen Projektablaufs abgestimmt und bekannt gegeben.
Frage 2:
Wie bewerten Sie als Mitgliedskommune die Tatsache, dass diese Flächen nicht in den Zweckverband eingebracht werden, obwohl sie in vergleichbarer Größenordnung zu den Verbandsflächen stehen?

Die Flächen werden in den Zweckverband eingebracht (s. o.).
 
Frage 3:
Sehen Sie durch dieses Vorgehen die ursprüngliche Zielsetzung des Zweckverbands – die Vermeidung interkommunaler Konkurrenz – berührt oder gefährdet?

Ganz im Gegenteil. In der von Ihnen zitierten Satzung des Zweckverbands ist aufgeführt, dass Offenburg rund 51 ha Fläche dort einbringen möchte. Nach rund 20 Jahren befinden sich aber nur rund 12 ha Fläche auf Offenburger Gemarkung im GRO-Gebiet, sodass die Stadt hier Ihren Verpflichtungen aus der Satzung noch nicht nachgekommen ist. Die Gemeinden Hohberg und Schutterwald haben hingegen bereits größere Flächen ausgewiesen.
 
Frage 4:
Welche Bedeutung messen Sie in diesem Zusammenhang der gemeinsamen Gewerbeflächenstrategie im Vergleich zu einzelkommunalen Sonderwegen bei?
Eine gemeinsame, interkommunale Gewerbeflächenstrategie ist in einem Zweckverband deutlich wirkungsvoller und nachhaltiger als isolierte einzelkommunale Sonderwege, weil sie Flächeneffizienz, Vermarktungsstärke und Risiko‑/Kostenverteilung verbessert. Einzelwege können kurzfristig lokal Vorteile bringen, sind aber langfristig ineffizient und konfliktanfällig. In diesem Sinne begrüßen wir das Anliegen der Stadt Offenburg, Gewerbeflächen auszuweisen und diese dann in den Zweckverband GRO einzubringen.
 
Wir hoffen, Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet zu haben.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Andreas König
Bürgermeister Gemeinde Durbach

Abschlussnotiz

Die Rückmeldung macht deutlich, dass es politische Gespräche und Absichtserklärungen zur Einbindung des Flugplatzareals in den Zweckverband gibt. Zugleich zeigt sie, dass bislang keine verbindlichen Beschlüsse zur Erweiterung des Verbandsgebiets gefasst wurden und zentrale Fragen erst nach dem Bürgerentscheid geklärt werden sollen.

Gerade deshalb halten wir Transparenz an dieser Stelle für entscheidend. Denn eine informierte Entscheidung setzt voraus, dass nicht nur Ziele benannt werden, sondern auch klar ist, unter welchen Bedingungen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen verbindlichen Regelungen sie umgesetzt werden sollen.

Wir werden die weiteren Schritte aufmerksam begleiten und öffentlich dokumentieren.

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