Zwei Hände halten Gefängnisgitter mit einem großen Vorhängeschloss, dahinter Stapel von Papieren, Münzen und ein Zehn-Euro-Schein. Ein Computerbildschirm zeigt Text an. Darüber steht in großer Schrift "INFORMATIONSFREIHEIT".

147 € für eine Drucksache – und warum die Stadt Offenburg sie vorher noch verändert

Manchmal erzählt ein kleiner Verwaltungsakt eine größere Geschichte darüber, wie Verwaltung mit Transparenz umgeht. Wir wollten von der Stadt Offenburg eine ganz normale Information erhalten: die Beschlussdrucksache zum neuen Offenburger Geschwindigkeitsnetz (DS 126/25) – also genau jene Unterlagen, die ohnehin Grundlage der politischen Beratung im Gemeinderat sind. Eine klassische Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Die Antwort kam. Mit einer Rechnung. 147 €.

Eine Drucksache – 1 Stunde und 45 Minuten Arbeit?

Die Stadt begründet die Gebühr damit, dass für die Herausgabe der Unterlagen 1,75 Stunden Verwaltungsarbeit angefallen seien. Das wirft eine einfache Frage auf: Wie kann es fast zwei Stunden dauern, eine bereits existierende Drucksache zu verschicken? Die Unterlagen lagen bereits vollständig vor:

  • Beschlussdrucksache DS 126/25
  • dazugehörige Anlagen und Karten
  • alles bereits erstellt, abgestimmt und für die politische Beratung vorgesehen

Es ging also nicht um neue Auswertungen, keine Gutachten und keine komplizierten Datenabfragen. Wir wollten schlicht die bestehenden Dokumente.

Die erstaunliche Erklärung der Stadt

Nachdem wir Widerspruch gegen die Gebühr eingelegt hatten, erklärte die Stadt den angeblichen Aufwand. Vor der Herausgabe seien unter anderem:

  • Wasserzeichen („ENTWURF“) eingefügt
  • Kapitel ergänzt
  • Pläne aktualisiert
  • Abstimmungen zwischen Fachbereich und Rechtsamt geführt worden

Mit anderen Worten: Die Dokumente wurden zuerst bearbeitet, bevor sie herausgegeben wurden. Das wirft eine noch interessantere Frage auf: Warum wurden uns nicht einfach die vorhandenen Originalunterlagen übermittelt?

Informationsfreiheit – aber bitte vorher redigiert?

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz verfolgt eigentlich ein klares Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen erhalten.

Nicht zu neu bearbeiteten Dokumenten.
Nicht zu redaktionell angepassten Versionen.

Sondern zu den Unterlagen, die tatsächlich existieren.

Wenn Dokumente jedoch erst verändert werden müssen, bevor sie herausgegeben werden, entsteht ein merkwürdiger Eindruck: Der Zugang zu Informationen wird nicht einfacher – sondern komplizierter gemacht.

Widerspruch eingelegt

Wir haben deshalb Widerspruch gegen die Gebühr eingelegt. Nicht, weil es um 147 € geht. Sondern weil es um eine grundsätzliche Frage geht: Darf eine Verwaltung Gebühren für Arbeiten verlangen, die nur deshalb entstehen, weil sie Dokumente vor der Herausgabe erst noch verändert? Sollte die Stadt Offenburg an der Gebühr festhalten, wird möglicherweise ein Verwaltungsgericht klären müssen, wie ernst es Kommunen mit der Informationsfreiheit tatsächlich meinen. Denn eigentlich sollte gelten:

Wer Zugang zu öffentlichen Informationen will, sollte dafür keine redaktionell überarbeiteten Dokumente kaufen müssen.

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