Plakat mit deutschem Text: Autofahren ist kein Grundrecht! (VGH Berlin) Oben ein Eulenlogo mit Konferenz für Urban Transformation Design. Darunter Nur du kannst es ändern! und ein QR-Code auf lila Hintergrund.

Autofahren ist kein Grundrecht – auch nicht in Offenburg!

Das Berliner Verfassungsgericht hat es klar formuliert: Autofahren ist kein Grundrecht.
So simpel, so unbequem. Für all jene, die immer noch glauben, jede Straße müsse in erster Linie dem Auto gehören, ist dieses Urteil ein Paukenschlag.

„Ein Anspruch auf einen bestimmten straßenrechtlichen Gemeingebrauch – etwa zur Benutzung öffentlicher Straßen mit Kraftfahrzeugen – lässt sich aus den Grundrechten nicht ableiten.“
– Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Pressemitteilung vom 25. Juni 2025

Es zeigt: Straßen sind Gemeingut. Sie gehören uns allen – den Kindern, die dort spielen wollen, den Fußgänger:innen, die endlich sichere Wege brauchen, den Radfahrenden, die nicht mehr zwischen Blechkisten um ihr Leben bangen wollen, und auch den Bäumen, die wir in Zeiten der Klimakrise dringend in der Stadt brauchen.

Die Wahrheit ist: Verkehr bedeutet Bewegung von Menschen und Gütern – nicht zwangsläufig Motorenlärm, Abgase und Blechlawinen. Doch unsere Verwaltung und Teile der Politik tun so, als sei „Mobilität“ gleichbedeutend mit „Auto“. Dabei ist es längst überfällig, umzudenken:

  • Wer Kinder schützen will, schafft Schulstraßen statt Elterntaxis.
  • Wer Hitze bekämpfen will, pflanzt Bäume statt Parkplätze.
  • Wer wirklich Mobilität für alle schaffen will, investiert in Radwege, Busse, Straßenbahnen und sichere Gehwege.

Das Berliner Urteil hat die Tür aufgestoßen: Wir dürfen Straßen umgestalten, wir dürfen Autos beschränken – und das ist verfassungskonform. Das bedeutet: Auch in Offenburg könnten mutige Entscheidungen längst getroffen werden. Doch stattdessen versteckt man sich hier hinter endlosen Prüfungen, Rücksicht auf die „Bedürfnisse“ des Autoverkehrs und dem Mantra „Das geht nicht“.

Doch es geht.
Und es muss gehen, wenn wir unsere Stadt lebenswert, klimafit und gerecht gestalten wollen.

Autofahren ist kein Grundrecht. Leben schon.

Quellenhinweis

Das Berliner Verfassungsgericht hat am 25. Juni 2025 entschieden, dass das geplante Volksbegehren „Berlin autofrei“ zulässig ist. In seiner Begründung stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass kein Grundrecht auf uneingeschränkte Nutzung von Straßen mit dem Auto besteht („kein Anspruch auf einen bestimmten straßenrechtlichen Gemeingebrauch“).
Quelle: Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, 25.06.2025

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