Zweieinhalbtausend Euro für eine einfache Auskunft nach dem LIFG – Prüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten

Danke für Ihr heutiges Schreiben (siehe Anlage). Ich nehme an, wir bekommen dies jetzt, weil die gesetzliche Frist abläuft.

Wir hatten hierzu entsprechend Ihrer Nachfrage konkretisiert. Sie beziffern die voraussichtlichen Kosten nun mit fast 2.500 €. Damit hebeln Sie die Absicht des LIFG (vermutlich mit voller Absicht) aus.

Das können wir uns als Bürger:innen, die gerne eine transparente Verwaltung hätten, sicher nicht leisten.

Ich möchte daher die Anfrage eingrenzen, jedoch nicht aufheben.

Bitte benennen Sie die Gründe, welche zur Fällung der benannten 512 Bäume geführt haben, die in Ihrer Präsentation lediglich als “älter als 40 Jahre” bezeichnet sind. Wenn es keinen weiteren Grund als das Alter gibt, dann möchte ich eigentlich nur wissen, wer die Anordnung gegeben hat, all diese wohl gesunden Bäume zu fällen, die nur älter als 40 Jahre waren.

Ersteres haben Sie ja bereits ermittelt und ausgewertet. Also sollte dies nach meiner Auffassung keinen Verwaltungsaufwand benötigen, uns diese Tabelle zu mailen. Oder uns kurz mitzuteilen wer entschieden hat, diese Bäume lediglich wegen ihres Alters zu fällen, ist auch nur eine kurze Mail.

Bitte senden Sie mir einen neuen Kostenvoranschlag zu dieser Anfrage. Gerne aufgegliedert nach:

1. Kosten für die Tabelle: Begründung für die Fällung der 512 Bäume (bereits erfasste und ausgewertete Daten)

2. Kosten für die Frage: Wer hat dies angeordnet?

Wir erwarten Ihre Antwort bis zum 16.07.2024

Wir gehen inzwischen davon aus, dass dieses Rumgeeiere bedeutet: Sie fällen tatsächlich Bäume, weil Sie einfach Lust darauf haben, alte Bäume zu fällen. Wahrscheinlich machen diese Ihnen einfach zuviel Arbeit und verursachen Kosten. Dann seien Sie einfach ehrlich und sagen uns eben dies!

Ergänzend möchte ich Beschwerde gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten führen und darum bitten die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Ebenso möchte ich bitten zu prüfen, ob die Gebührenordnung der Stadt Offenburg hinsichtlich des LIFG den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Siehe auch

Fällen wir Bäume einfach nur, weil sie älter als 40 Jahre sind?

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