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Der ewige Gang unserer Beschwerden

Derzeit sind mehrere Beschwerden gegen unseren Oberbürgermeister Marco Steffens in Bearbeitung. Leider zieht sich dies etwas hin. Deswegen haben wir hier eine kleine Übersicht, um nichts aus dem Augen zu verlieren.

Aktenzeichen RPF14-2214-82/7/3 vom 16.04.2024

Beschwerde

im Rahmen der unten angeführten Anfrage teilt uns der Oberbürgermeister Marco Steffens in der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Offenburg vom 15.04.2024 unter Top 1 in der Fragestunde mit, dass eine Einwohnerversammlung nach $20a GemO für die Kommune Offenburg nicht erforderlich sei. Dies gelte laut OB Steffens nur für Kommunen mit Nachholbedarf. Offenburg würde mit verschiedenen Mitmachformaten bereits genügend tun, so dass es keine Einwohnerversammlung benötigen würde.

Nach unserer Lesart des $20a GemO ist dies jedoch keine Entscheidung der Kommune, sondern gesetzliche Grundlage, dass der Gemeinderat Einwohnerversammlungen mindestens einmal im Jahr und darüber hinaus nach Bedarf einberuft, siehe auch https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=GemO_BW_!_20a

Hiermit möchten wir formell unsere Bedenken hinsichtlich der städtischen Praxis in Bezug auf die Durchführung von Einwohnerversammlungen äußern, wie sie in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorgesehen sind.

Trotz der klaren Bestimmungen der Gemeindeordnung, die die Abhaltung von Einwohnerversammlungen als ein wesentliches Instrument der Bürgerbeteiligung vorsieht, hat die Stadt Offenburg es wiederholt unterlassen, solche Versammlungen zu initiieren. Der Bürgermeister der Stadt hat öffentlich geäußert, dass Einwohnerversammlungen nur für Städte mit “Nachholbedarf” in Sachen Bürgerbeteiligung notwendig seien und behauptet, dass Offenburg ausreichende Alternativen biete. Diese Aussage sowie das anhaltende Fehlen von Einwohnerversammlungen widersprechen jedoch dem Geist der Gemeindeordnung und schränken die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv am kommunalen Entscheidungsprozess zu beteiligen, erheblich ein.

Weiterhin wurde die Aussage getätigt, dass “Demokratie im Gemeinderat stattfindet”, was impliziert, dass die bestehenden Strukturen ausreichend seien. Wir sehen hierin eine problematische Einschränkung des direkten demokratischen Engagements der Offenburger Bevölkerung. Dies steht im klaren Widerspruch zu den demokratischen Prinzipien der Transparenz, der Beteiligung und des Dialogs, die in einer modernen Gesellschaft unerlässlich sind.

In Anbetracht dieser Situation bitten wir die Kommunalaufsicht um eine Überprüfung der Angelegenheit und um Ihre Unterstützung, um sicherzustellen, dass die Stadt Offenburg die Bestimmungen der Gemeindeordnung einhält und regelmäßige Einwohnerversammlungen ermöglicht, die allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit für dieses wichtige Anliegen und hoffen auf eine positive Antwort, die den Weg für eine verbesserte demokratische Praxis in Offenburg ebnet.

Eingangsbestätigung vom 24.04.2024

Nachfragt am 08.07.2024

Antwort vom 30.07.2024 per Mail

Hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 08.07.2024 betreffend der Beschwerde zu Aktenzeichen: RPF14-2214-82/7/3 kann ich Ihnen mitteilen, dass uns zwischenzeitlich die Stellungnahme der Stadt Offenburg vorliegt.

Aktenzeichen RPF14-2214-82/7/6 vom 17.05.2024

Beschwerde

Der Beteiligungstaler erstattet zivilgesellschaftlichen Gruppen Sachkosten, die bei der Umsetzung eines Beteiligungsprojekts anfallen. Einen entsprechenden Antrag haben wir als bürgerschaftliche Initiative für unser Projekt “Straßen-Baum-Fest” in Form einer Versammlung rechtzeitig gestellt und unserer Stadtverwaltung zur Kenntnis und Stellungnahme gegeben.

Im Allgemeinen hat die Stadt, vertreten durch den Beigeordneten Hans-Peter Kopp, versucht, diese Veranstaltung mit rechtswidrigen Auflagen zu verhindern (siehe Beschluss Verwaltungsgericht) und insbesondere hat Herr Kopp die erforderliche Stellungnahme aus unserer Sicht wissentlich verschleppt, um genau diese Situation zu provozieren, dass der Förderantrag obsolet wird, da die Veranstaltung bereits vorbei ist.

Am Montag, den 13.05. hatte ich dies gegenüber Herr Kopp in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderat angesprochen. Mit etwas süffisantem Grinsen gab er mir zu verstehen, dass er diesen Antrag noch nicht unterschreiben habe, aber nun auf den Weg bringen würde, da das Einvernehmen nun (gerichtlich) wieder hergestellt sei. Es ist davon auszugehen, dass Herr Kopp die Förderrichtlinien bekannt waren.

Wir gehen davon aus, dass der Antrag letztendlich von Herr Kopp am 14.05. erst unterschrieben und rückdatiert wurde auf den 11.05.

Wir bitten zu prüfen, ob es sich bei der Rückdatierung und Bitte um Bewilligung um Urkundenfälschung oder mindestens um eine schriftliche Lüge handelt.

Wir bitten ebenso zu prüfen, ob die Stadt Offenburg unsere Beantragung mutwillig und wissentlich verschleppt hat.

Und wir bitten darum, vor diesem Hintergrund den Antrag zu bewilligen, da das Verschulden eindeutig bei der Stadt Offenburg liegt und hierdurch bürgerschaftliches Engagement behindert oder gar verhindert wird.

Eingangsbestätigung vom 24.05.2024

Nachgefragt am 08.07.2024

Antwort vom 30.07.2024

Hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 08.07.2024 betreffend der Beschwerde zu Aktenzeichen: RPF14-2214-82/7/6 liegt uns aktuell noch keine gesonderte Stellungnahme der Stadt Offenburg vor.

Aktenzeichen (liegt noch nicht vor) vom 19.06.2024

Beschwerde

Liebe:r Oberbürgermeister:in Marco Steffens,

statt einfach Auskunft zu geben, schwingen Sie lieber wieder die Gebührenkeule (siehe Anlage).

Bitte betrachten Sie (als Mitlesende) diese Mail:

1. als konkretisierte Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz

2. als Vorbereitung für meine Frage in einer der nächsten Fragestunden

3. als weitere Beschwerde bei der Kommunalaufsicht.

4. als Leserbrief für die lokale Presse

Konkret bezieht sich meine Anfrage auf Anlage 1 zur Vorlage 003/24 und die zugehörige Präsentation vom 22.04.2024 im Umweltausschuss, siehe:

https://photos.app.goo.gl/gmDkimKg67xxT9Am6 und https://ratsinfo.offenburg.de/buergerinfo/getfile.php?id=62628&type=do

Daraus geht hervor, dass Sie 2023 insgesamt 863 Bäume gefällt haben.

  • 234 gefällte Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit
  • 54 gefällte Bäume aus Neuaufnahmen
  • 46 gefällte Bäume aus Projekten
  • 12 gefällte Bäume wegen Krankheiten

und leider

  • 512 gefällte Bäume wegen des Alters (über geschätzte 40 Jahre), eine weitere Begründung ist hier nicht angegeben.

Daraus folgt nach drei erfolglosen Versuchen eine Antwort zu meiner Verständnisfrage zu erhalten

1. die konkretisierte Anfrage nach LIFG: Bitte benennen Sie mir die Gründe für die Fällungen der 512 Bäume, falls es einen anderen Grund, als das Alter gibt. Ich gehe davon aus, dass dies für Sie keinen erhöhten Verwaltungsaufwand darstellt, da diese Daten bereits in der genannten Anlage und Präsentation ausgewertet wurden. Es sollte also ausreichend sein, Anlage 1 um eine Spalte mit entsprechender Begründung zu erweitern.Ebenso möchte ich erfahren, wer, wann, wen mit den Fällungen der genannten 512 Bäume beauftragt hat und hierzu den entsprechenden Auftrag einsehen. Ich gehe davon aus, dass dies einfach eine Mail mit Anhang ist und ebenfalls keinen erhöhten Verwaltungsaufwand darstellt. Nach dem LIFG können Sie Gebühren erheben, aber Sie müssen das nicht tun. Bitte berücksichtigen Sie dies im Sinne einer transparenten, bürgernahen Verwaltung und Politik in unserer Stadt.

2. gleiches werde ich Sie zu gegebener Zeit im öffentlichen Rahmen fragen und erwarte eine detaillierte Antwort und Erklärung, warum in Offenburg Bäume aufgrund ihres Alters gefällt werden, die weder die Verkehrssicherheit gefährden, noch eine Krankheit haben oder Projekten zum Opfer fallen.

3. führe ich hiermit Beschwerde, dass die Stadt Offenburg in Zeiten einer dringenden Klimaanpassung Bäume aufgrund ihres Alters fällen lässt, die aber ansonsten kerngesund sind (so gesund, wie ein Stadtbaum eben sein kann) und ersichtlich nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wegen Krankheiten beseitigt werden müssen.

4. sehen Sie den Inhalt dieser Mail als Leserbrief an, in dem ich mein Unverständnis dazu äußere, dass

a. Anfragen zu Inhalten von Vorlagen und Präsentationen an die Stadtverwaltung mit einer besonderen Vehemenz nicht beantwortet werden!

b. dieselbige Anfragen auf Grundlage des LIFG mit der Gebührenkeule abgewehrt werden!

c. tatsächlich wohl große, alte, wertvolle Bäume einfach gefällt werden, weil zu erwarten ist, dass diese in Zukunft Kosten für die Pflege verursachen!

Mit großem Unverständnis aber freundlichen Grüßen

Ralph Fröhlich

PS:

Lieb:r Oberbürgermeister:in, bitte teilen Sie mir bitte kurz mit, wie Sie gerne gegendert werden möchten. Unsere Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Offenburg bezeichnet Sie als Oberbügermeisterin / Vorsitzende und gendert nur die Stadträt/-innen (siehe §1 (1) https://ratsinfo.offenburg.de/buergerinfo/getfile.php?id=59249&type=do ) . Selbst nehme ich Sie jedoch als eher männlich geprägt wahr. Welches Pronomen würden Sie für sich bevorzugen?

Eingangsbestätigung liegt noch nicht vor

Nachgefragt am 08.07.2024

Antwort vom 30.07.2024

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass ich mich in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024 aufgrund der Geburt meiner Tochter im Elternurlaub befunden habe. Seit 23.07.2024 bin ich wieder im Dienst tätig.

Wie Sie sich vorstellen können, ist in dieser Zeit eine Menge an Post aufgelaufen, die von unserem Referat aufgrund der in dieser Zeit zu prüfenden Kommunalwahlergebnissen nur eingeschränkt abgehandelt werden konnte.

Ich werde mich im Verlauf der kommenden Wochen Ihren Beschwerden annehmen und dann unaufgefordert wieder auf Sie zukommen.

Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld und bedanke mich vielmals für Ihr Verständnis.

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