Versammlungsordnung für eine offene Einwohner*innen-Versammlung

Die Versammlungsordnung gilt für die offene Einwohner*innen-Versammlung der Konferenz für Urban Transformation Design.

Sie beschreibt die Versammlungs-Kultur für diese Einwohner*innen-Versammlung. Hierdurch wird die Versammlung transparenter und nachvollziebarer. Die Versammlungsordnung regelt insbesondere Verfahrensweisen zu Wahlen, Anträgen, Beschlussfassung usw.

Ziel

Ziel der Einwohner*innen-Versammlung ist die unabhängige Beratung über die Belange der Einwohner*innen der Stadt Offenburg. Es soll eine Beschlussfassung ermöglicht werden. Die Beschlüsse der Einwohner*innen-Versammlung werden an die entsprechenden Gremien und Organe der Stadt Offenburg weitergegeben.

Vorbereitung

Umfang

Es findet in der Regel eine Versammlung pro Jahr statt. Bei Bedarf können weitere Versammlungen stattfinden. Nach Möglichkeit umfasst die Versammlung einen Studienteil sowie einen äußerlich ansprechenden Rahmen, der es erlaubt, sich stilvoll und ohne Hektik auszutauschen und gemeinsam zu arbeiten.

Tagesordnung

Die KfUTD setzt die Tagesordnung fest. Die Versammlung kann die Tagesordnung ändern.

Einladung

Die Einladung zur Versammlung erfolgt rechtzeitig durch Veröffentlichung auf der Homepage und weitere geeignete Mittel, um viele Menschen zu erreichen. Ihr sind die Tagesordnung und nach Möglichkeit die erforderlichen Arbeitsunterlagen beizufügen.

Anträge an die Einwohner*innen-Versammlung

Antragsrecht haben alle Einwohner*innen der Stadt Offenburg

Antragsform

Anträge sollen schriftlich vorliegen, sie haben keine besondere Formerfordernis. Es soll jedoch folgendes aus dem Antrag hervorgehen

  • Wer stellt den Antrag? (Antragssteller)
  • Wie lautet der Antrag? (Antragsgegenstand)
  • Was ist die Begründung für den Antrag? (Antragsbegründung)

Ordentliche Anträge

Anträge sind mindestens 14 Tage vor der Versammlung bei der KfUTD einzureichen. Fristgereicht eingereichte Anträge kommen auf die Tagesordnung und werden von der Versammlung behandelt. Diese Anträge sind nach Möglichkeit mit der Einladung zu versenden.

Initiativ-Anträge

Anträge, welche nicht fristgerecht vorliegen, gelten als Initiativ-Antrag. Die Versammlung beschließt ob ein Initiativ-Antrag in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Aufnahme erfordert ein Drittel der Stimmen aller anwesenden Einwohner*innen.

Versammlung

Leitung

Ein*e Delegierte*r der KfUTD leitet die Versammlung. Bei Bedarf kann sie*er die Gesprächsleitung an eine neutrale Moderation übertragen.

Moderation

Die Moderation hat die Aufgabe in angenehmer Gesprächsleitung durch die Tagesordnung zu führen, den Austausch, die Diskussionen zu fördern und bei Störungen und Unruhe zu vermitteln.

Beratung

Die Moderation erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Den Antragsstellenden ist auf Verlangen außerhalb der Reihenfolge das Wort zu erteilen. Liegen keine Wortmeldungen mehr vor, so erklärt die Moderation die Beratung für geschlossen.

Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder verwandter Gegenstände ist zulässig.

Anträge zur Versammlungsordnung

Einer Wortmeldung zur Versammlungsordnung (anzuzeigen durch Heben beider Arme) ist ohne Rücksicht auf die Liste der Redner*innen stattzugeben. Aufgrund einer Wortmeldung zur Versammlungsordnung darf nicht zur Sache gesprochen werden.

Folgende Anträge können gestellt werden:

  1. Antrag auf Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung
  2. Antrag auf Vertagung
  3. Antrag auf Verweisung an einen Ausschuss
  4. Antrag auf sofortige Abstimmung
  5. Antrag auf Schluss der Rednerliste
  6. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
  7. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages

Über einen Antrag zur Versammlungsordnung wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt, nachdem Gelegenheit gegeben worden ist, dass je ein Mitglied der Versammlung für und gegen den Antrag sprechen kann. Liegen mehrere Anträge vor, so ist über sie in der oben angegebenen Reihenfolge abzustimmen.

Abstimmungen

Beschlussfähigkeit

Die Moderation stellt einmalig zu Beginn der Versammlung die Beschlussfähigkeit fest. Auf Verlangen ist die Beschlussfähigkeit erneut festzustellen. Beschlussfähig ist die Versammlung ab mindestens 7 Teilnehmenden.

Abstimmung

Liegen mehrere Anträge zu einem Beratungsgegenstand vor, so ist über den weitestgehenden zuerst abzustimmen.

Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Ist das Ergebnis der Abstimmung nicht zweifelsfrei feststellbar, so wird die Gegenprobe gemacht. Besteht auch dann noch keine Klarheit, so ist die Abstimmung zu wiederholen und auszuzählen. Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgt durch die Moderation.

Protokoll

Protokollierung

Es wird ein Protokoll geführt, welches folgendes enthält

  • Ort, Tag und Uhrzeit der Versammlung
  • Namentliche Bezeichnung des Versammlungsleiters und Protokollführers
  • Zahl der Anwesenden
  • Feststellung der Beschlußfähigkeit
  • Tagesordnung
  • Gegenstand und Ergebnis der Abstimmungen
  • Beschlüsse im Wortlaut
  • Alle ausdrücklich zum Zweck der Niederschrift abgegebenen Erklärungen

Auf Verlangen ist das Protokoll zu verlesen. Wird die Fassung des Protokolls beanstandet und der Einspruch nicht durch Erklärung des Protokollführers oder der Protokollführerin behoben, so entscheidet die Versammlung. Wird der Einspruch als begründet erachtet, so ist das Protokoll zu berichtigen.

Protokollführer*in

Die Moderation schlägt den oder die Protokollfüher*in vor. Widerspricht die Versammlung nicht, so ist dieser Vorschlag angenommen.

Übersendung

Das Protokoll ist allen Teilnehmenden der Versammlung und Einwohner*innen der Stadt Offenburg binnen 6 Wochen durch Veröffentlichung auf der Homepage zugänglich zu machen. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung durch die Teilnehmenden schriftlich Einspruch erhoben wird.

Änderungen

Änderungen an dieser Versammlungsordnung beschließt die Versammlung mit einfacher Mehrheit.

Auslegung

Über die Auslegung der Versammlungsordnung entscheidet die Versammlung.

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