Ein kleines Flugzeug auf einem gras- und blumenbewachsenen Flugplatz. Der deutsche Text lautet: Lebensraum für Flora und Fauna... gibts am Flugplatz. Deshalb NEIN! am 8. März: zum Gewerbegebiet, mit der Aufforderung, gegen die Bebauung zu stimmen.

Bürgerentscheid – Was die Stadt Offenburg einräumt – und was sie ausblendet

Eine Gegenlesart zur Antwort der Stadt vom 19.01.2026. Die Stadt Offenburg hat auf unsere Fragen zum geplanten Gewerbegebiet am Sonderlandeplatz und zu den dort kartierten mageren Flachland-Mähwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6510) geantwortet. Das Schreiben ist fachlich formuliert und formal korrekt. Liest man es jedoch aufmerksam, zeigt sich eine deutliche Schieflage zwischen dem, was anerkannt wird, und dem, was politisch daraus folgt.

Diese Gegenlesart ordnet die Aussagen ein.

1. Die Stadt bestätigt: Es handelt sich um hochwertigen Lebensraum

Unmissverständlich stellt die Stadt fest:

  • Auf dem Sonderlandeplatz wurden 6,9 Hektar des FFH-Lebensraumtyps 6510 kartiert.
  • 2,8 Hektar dieser Flächen liegen im Bereich der geplanten Gewerbeansiedlung.
  • Bei Umsetzung der Planung müsste in diese Flächen ganz oder zumindest teilweise eingegriffen werden.

Damit ist klar: Es geht nicht um „unbedeutende Grünflächen“, sondern um einen ökologisch hochwertigen, europaweit definierten Lebensraumtyp, der rechtlich besonders eingeordnet ist.

2. Kein FFH-Gebiet – aber trotzdem rechtlich relevant

Die Stadt argumentiert, dass die Flächen außerhalb eines ausgewiesenen FFH-Gebiets liegen und daher:

  • keine FFH-Vorprüfung
  • keine FFH-Verträglichkeitsprüfung
    erforderlich sei.

Formal mag das zutreffen. Gleichzeitig bestätigt die Stadt jedoch:

  • Der Lebensraumtyp 6510 ist als gesetzlich geschütztes Biotop anerkannt
  • Ein Eingriff stellt eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft dar
  • Eine Umsetzung ist nur über Ausnahmegenehmigungen und mit Ausgleichsmaßnahmen möglich

Mit anderen Worten: Der Verzicht auf eine FFH-Prüfung bedeutet keine ökologische Unbedenklichkeit, sondern lediglich eine andere rechtliche Schiene für denselben Eingriff.

3. Relativierung durch Vergleich: „Gibt es anderswo auch“

Ein zentrales Argument des Schreibens lautet sinngemäß:

  • Der Lebensraumtyp 6510 komme im Stadtgebiet vielfach vor
  • Es gebe sogar größere Flächen innerhalb ausgewiesener FFH-Gebiete
  • Deshalb sei der Sonderlandeplatz nicht besonders relevant

Diese Argumentation ist problematisch.
Naturschutz funktioniert nicht nach dem Prinzip der Austauschbarkeit. Der Schutz hochwertiger Biotope hängt nicht davon ab, ob ähnliche Flächen andernorts existieren, sondern davon, ob sie vor Ort erhalten werden können.

Gerade im Kontext von Klimaanpassung, Biodiversität und Flächenknappheit ist jede zusätzliche Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen relevant – unabhängig davon, was „anderswo“ vorhanden ist.

4. Alternativenprüfung: Wirtschaftlich geeignet heißt nicht ökologisch vertretbar

Zur Frage nach Alternativen verweist die Stadt auf eine Gewerbeflächenpotenzialanalyse aus dem Jahr 2022. Diese habe ergeben, dass:

  • der Gewerbepark Offenburg
  • und der Sonderlandeplatz
    die „am besten geeigneten“ Flächen seien.

Was dabei offen bleibt:

  • Nach welchen Kriterien wurde „Eignung“ bewertet?
  • Welche Rolle spielten naturschutzfachliche Aspekte?
  • Wie wurden hochwertige Biotoptypen wie LRT 6510 gewichtet?
  • Welche Alternativen mit geringerer ökologischer Betroffenheit wurden verworfen – und warum?

Die Antwort bleibt damit eine Standortentscheidung aus wirtschaftlicher Perspektive, keine nachvollziehbare Abwägung zwischen ökonomischen und ökologischen Schutzgütern.

5. Verantwortung wird weitergereicht – Entscheidungen bleiben politisch

Auffällig ist zudem, wie häufig Zuständigkeiten verschoben werden:

  • FFH-Meldung: Land Baden-Württemberg
  • Naturschutzfachliche Zuständigkeit: Landratsamt
  • Ausnahmegenehmigungen: späteres Verfahren

Gleichzeitig ist klar: Die Stadt ist Trägerin der Bauleitplanung. Sie entscheidet, ob und wo eingegriffen wird – und trägt damit die politische Verantwortung für die Folgen.

6. Fazit: Wissen vorhanden – Konsequenzen ausgeblendet

Das Antwortschreiben zeigt:

  • Die Stadt kennt den ökologischen Wert der Flächen
  • Sie kennt die rechtlichen Hürden
  • Sie weiß um den Eingriffscharakter der Planung

Was fehlt, ist die Bereitschaft, aus diesen Erkenntnissen Konsequenzen zu ziehen.
Der Schutz hochwertiger Lebensräume wird als rechtliches Hindernis behandelt – nicht als ernstzunehmender Maßstab für Stadtentwicklung.

Für uns bleibt daher die zentrale Frage offen:
Warum wird ein ökologisch hochwertiger, gesetzlich geschützter Lebensraum geopfert, obwohl Alternativen denkbar wären?

Diese Frage gehört nicht nur in Fachabteilungen, sondern in die öffentliche Debatte – insbesondere im Vorfeld des Bürgerentscheids.

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