Zwei Männer in Anzügen sitzen an einem mit Wasserflaschen und Gläsern bedeckten Tisch, einer schreibt Notizen, der andere schaut nach vorne. Hinter ihnen ist eine bunte, beleuchtete Leinwand zu sehen.

Bürgerfragestunde im Gemeinderat: Eine berechtigte Frage – und eine unzureichende Antwort

In der Bürgerfragestunde des Gemeinderats wurde heute eine zentrale Frage zum anstehenden Bürgerentscheid gestellt:
Ist die offizielle Informationsbroschüre der Stadt sachlich und ausgewogen – und warum werden darin Gegenpositionen nicht benannt?

Ein Bürger wies darauf hin, dass genau dies ein Problem sei: Die Broschüre stelle die Argumente der Stadt ausführlich dar, lasse aber zentrale Gegenargumente weitgehend außen vor. Diese Frage ist weder polemisch noch parteiisch – sie zielt auf den gesetzlichen Informationsauftrag der Kommune.

Die überkurze Antwort des Oberbürgermeisters fiel ernüchternd aus. Sinngemäß erklärte er, jede und jeder könne seine Argumente selbst im Offenblatt veröffentlichen.

Diese Antwort greift zu kurz. Denn: Das Offenblatt ist kein offenes Diskussionsforum, sondern ein amtliches Mitteilungsblatt. Bürgerinnen und Bürger haben dort keinen Anspruch auf gleichwertige, kostenfreie oder flächendeckende Veröffentlichung. Der Verweis auf private Veröffentlichungen oder gar kostenpflichtige Werbeeinleger ersetzt nicht die Pflicht der Stadt, in ihrem eigenen amtlichen Informationsmedium sachlich und fair zu informieren.

Sachlichkeit bedeutet nicht Neutralität.
Aber sie bedeutet, relevante Gegenpositionen nicht zu verschweigen und zentrale Annahmen nicht als alternativlos darzustellen.

Gerade bei einem Bürgerentscheid, der tief in Stadtentwicklung, Natur, Klima und Vereinsleben eingreift, ist diese Unterscheidung entscheidend. Öffentliche Information darf nicht darauf reduziert werden, dass sich kritische Stimmen „ja selbst Gehör verschaffen können“ – insbesondere dann nicht, wenn dafür erhebliche finanzielle Mittel nötig wären.

Die Frage aus der Bürgerschaft war berechtigt.
Die Antwort der Verwaltung zeigt, wie notwendig eine unabhängige, transparente Einordnung der offiziellen Broschüre ist.

Genau dazu haben wir unseren Faktencheck zur Informationsbroschüre veröffentlicht. Nicht als Gegenkampagne, sondern als Beitrag zu einer informierten, fairen und ernsthaften demokratischen Entscheidung.

Denn Demokratie lebt nicht davon, dass man sich irgendwie äußern kann.
Sie lebt davon, dass Informationen vollständig, nachvollziehbar und fair bereitgestellt werden.

Wir probieren das jetzt einfach aus

Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurde darauf verwiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger seine Sichtweise zum Bürgerentscheid im Amtsblatt darlegen könne. Diese Aussage nehmen wir ernst. Deshalb haben wir der Stadt einen sachlichen, nicht wertenden Beitrag zur Veröffentlichung im Amtsblatt eingereicht, der zentrale Punkte der offiziellen Informationsbroschüre einordnet und ergänzt. Unabhängig davon, wie über diesen Beitrag entschieden wird, bleibt festzuhalten: Die Möglichkeit privater Veröffentlichungen kann die Pflicht der Stadt zu einer sachlichen und ausgewogenen Information im eigenen amtlichen Informationsmedium nicht ersetzen. Gerade deshalb halten wir Transparenz über Inhalte, Reichweiten und tatsächliche Veröffentlichungspraxis für einen wichtigen Bestandteil einer fairen demokratischen Entscheidungsfindung.

Und wir schlagen vor, ihr macht das auch. Schreibt eure Argumente für und wider das Gewerbegebiet und den Flugplatz an buero.ob@offenburg.de bzw. an offenblatt@offenburg.de und bittet um entsprechende Veröffentlichung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Bürgerfragestunde des Gemeinderats , gestern am Montag, 09.02.2026 wurde auf Nachfrage eines Bürgers zur Sachlichkeit und Ausgewogenheit der städtischen Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid von Herrn OB Steffens ausgeführt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger seine Sichtweise im Amtsblatt darlegen könne.

Vor diesem Hintergrund reiche ich hiermit einen sachlichen Beitrag zur Diskussion um den Bürgerentscheid ein, der unsere Sichtweise auf zentrale Punkte der offiziellen Informationsbroschüre darstellt.

Der Text ist bewusst:

  • sachlich formuliert,
  • frei von Wahlaufrufen,
  • und als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung gedacht.

Ich bitte um Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung im kommenden Amtsblatt möglich ist, und um entsprechende kurzfristige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Fröhlich

Zum Bürgerentscheid: Eine ergänzende Sicht aus der Bürgerschaft


Der bevorstehende Bürgerentscheid zur Zukunft des Offenburger Flugplatzes wirft viele Fragen auf. Die Stadt hat hierzu eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Entscheidungsgrundlage bieten soll.

Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, diese Informationen zu ergänzen und einige Punkte einzuordnen, die in der offiziellen Darstellung nur verkürzt oder nicht benannt werden.

Ein zentrales Argument der Broschüre ist die Darstellung einer weitgehenden Alternativlosigkeit: Es wird der Eindruck vermittelt, es gebe kaum andere Möglichkeiten zur gewerblichen Entwicklung als die Fläche des Flugplatzes. Diese Schlussfolgerung ist jedoch nicht transparent belegt. Weder die Kriterien des sogenannten Suchlaufs noch die Gründe für den Ausschluss anderer Optionen werden nachvollziehbar dargestellt, da ausreichend Flächen festgestellt werden, welche gemäß den landespolitischen Zielen nach einer Netto-Null beim Flächenverbrauch aktiviert werden könnten. Unbetrachtet bleiben in den Untersuchungen auch die verfügbaren Flächen des Zweckverbands. Auch dort sind kurzfristig Flächen bebaubar.

Auch bei den Auswirkungen auf Natur und Klima benennt die Broschüre zwar Eingriffe, relativiert diese jedoch stark. Der Verlust großer Teile bestehender Magerwiesen ist ein erheblicher Eingriff, dessen ökologische Kompensation zwar rechtlich vorgesehen, in ihrer tatsächlichen Gleichwertigkeit aber keineswegs gesichert ist. Gleiches gilt für Aussagen zu klimatischen Auswirkungen, die sich auf stark verkürzte Gutachtenzusammenfassungen stützen.

Zudem enthält die Broschüre zahlreiche Aussagen zu Nachhaltigkeit, Nutzungseinschränkungen und Energieversorgung, die als Ziel formuliert sind, rechtlich jedoch erst in späteren Planungsphasen verbindlich würden. Der Bürgerentscheid entscheidet damit nicht über ein konkret festgelegtes Projekt, sondern über eine Entwicklungsrichtung, deren genaue Ausgestaltung offen bleibt.

Schließlich wird der bestehende Flugplatz überwiegend unter dem Gesichtspunkt der Flächeneffizienz betrachtet. Aspekte wie Vereinsleben, ehrenamtliches Engagement, Ausbildung und soziale Funktionen werden dabei nur am Rande berücksichtigt.

Diese Punkte sollen keine Entscheidung vorwegnehmen. Sie sollen dazu beitragen, den Bürgerentscheid auf einer möglichst vollständigen Informationsgrundlage zu führen. Eine demokratische Entscheidung lebt davon, dass unterschiedliche Sichtweisen bekannt sind und gegeneinander abgewogen werden können.

Eine umfangreiche Analyse und Gegenlesarten zu der städtischen Darstellung findet sich hier https://kfutd.de/aspekte/buergerentscheid-offenburg-eine-zweite-perspektive/

Antwort der Stadtverwaltung (10.02)

Inzwischen liegt auch die schriftliche Antwort der Stadt auf unsere Anfrage vor. Darin wird klargestellt, dass sich die Aussage des Oberbürgermeisters in der Bürgerfragestunde nicht auf redaktionelle Beiträge im Amtsblatt bezog, sondern ausschließlich auf kostenpflichtige Anzeigen-Beilagen, wie sie etwa das parteiübergreifende „Sag Ja“-Bündnis im Offenblatt geschaltet hat. Eine solche Beilage steht zwar formal jeder Partei oder Gruppierung offen, setzt aber eine Anzeigenbuchung beim Verlag voraus und ist mit erheblichen Kosten verbunden. Gleichzeitig wird bestätigt, dass eine redaktionelle Veröffentlichung eines Beitrags von KfUTD im Offenblatt nicht vorgesehen ist. Damit ist nun eindeutig: Die in der Bürgerfragestunde suggerierte Möglichkeit, eigene Argumente einfach im Amtsblatt darzulegen, besteht für Bürgerinitiativen faktisch nicht. Öffentliche, aus Steuermitteln finanzierte Information und private, kostenpflichtige Werbung sind nicht gleichwertig – und können einander nicht ersetzen. Genau diese Unterscheidung ist zentral für die Frage nach Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Chancengleichheit im Vorfeld eines Bürgerentscheids.

Unsere Nachfrage zur Klärung (11.02.)

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Klarstellung Ihrer Sicht auf die Aussage des Oberbürgermeisters in der Gemeinderatssitzung vom 9. Februar 2026.

Um das von Ihnen beschriebene Verständnis der Aussage des Oberbürgermeisters nachvollziehen und sauber einordnen zu können, bitte ich Sie um Übersendung des entsprechenden Protokollauszugs aus der Bürgerfragestunde – konkret zur Frage von Herrn Malik sowie zur Antwort des Oberbürgermeisters.

Hintergrund meiner Bitte ist, dass in der öffentlichen Sitzung nach meinem Eindruck nicht zwischen redaktionellen Inhalten im Amtsblatt und kostenpflichtigen Anzeigen- oder Beilagenbuchungen differenziert wurde. Für die weitere öffentliche Einordnung ist daher relevant, worauf sich die Aussage zur Möglichkeit der Veröffentlichung konkret bezog.

Mit dem Protokollauszug ließe sich klären,
ob und in welcher Form die angesprochene Veröffentlichungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger tatsächlich gemeint war.

Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

Umfassendere Informationen zum Bürgerentscheid gibt es hier

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