Der offene und strukturierte Zugang zu frei verfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand ist ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung einer Wissensgesellschaft.
Open Data bezieht sich auf Daten, die frei verfügbar und für jedermann nutzbar, modifizierbar und teilbar sind, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Organisation oder ihrem geografischen Standort. Hier sind einige Schlüsselelemente von Open Data:
- Zugänglichkeit: Open Data sollte online und leicht zugänglich sein, vorzugsweise durch Download oder APIs (Application Programming Interfaces).
- Wiederverwendbarkeit und Weitergabe: Die Daten sollten in einer Weise lizenziert sein, die ihre Wiederverwendung und Weitergabe erlaubt.
- Keine Diskriminierung: Der Zugang zu den Daten sollte nicht auf bestimmte Personen oder Gruppen beschränkt sein.
- Maschinenlesbarkeit: Daten sollten in einem maschinenlesbaren Format vorliegen, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
- Offene Formate: Open Data sollte in einem Format veröffentlicht werden, das keine proprietären Softwaretools erfordert.
- Transparenz: Daten sollten aus vertrauenswürdigen Quellen stammen und, wenn möglich, mit Metadaten versehen sein, die ihre Herkunft und Qualität beschreiben.
- Aktualität: Die Daten sollten zeitnah veröffentlicht und aktualisiert werden, um ihre Relevanz und Nützlichkeit zu erhalten.
- Kostenfreiheit: Der Zugang zu den Daten sollte kostenlos sein.
Open Data kann von Regierungen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Non-Profit-Organisationen und anderen Organisationen bereitgestellt werden, um die Transparenz zu fördern, Innovationen anzukurbeln und eine informierte Öffentlichkeit zu unterstützen. Es hat das Potenzial, in vielen Bereichen wie Verkehr, Gesundheit, Bildung und Umwelt einen positiven Einfluss zu haben.
Durch die Verwaltung werden zahlreiche Daten erhoben – seien es statistische Daten, Verkehrsdaten oder Geodaten. Diese Daten sollen nicht nur für die Arbeit der Verwaltung genutzt werden, sondern allen zur Verfügung stehen.
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ToggleUmsetzung §12a EGovG (“Open-Data-Gesetz”)
§ 12a EGovG, das „Open-Data-Gesetz“, verpflichtet die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung unbearbeitete Daten (so genannte “Rohdaten”), die sie zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben, zu veröffentlichen.
Siehe: https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/Verwaltungsdigitalisierung/Open_Data/open_data_node.html
Sachstand Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde eine erhebliche Initiative zur Förderung von Open Data unternommen, um Daten von öffentlichem Interesse zentral online zugänglich zu machen. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte hervorgehoben:
- Offizielles Open Data-Portal:
- Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat ein offizielles Open Data-Portal namens “daten.bw” eingeführt, das darauf abzielt, Daten der öffentlichen Verwaltung besser auffindbar und einfacher nutzbar zu machen.
- Dieses Portal fördert die Verwendung offener Lizenzen und möchte das Angebot von maschinenlesbaren Rohdaten erhöhen, um eine leistungsfähige, nachhaltige und ineinandergreifende Dateninfrastruktur für Baden-Württemberg zu schaffen1.
- Portalstart im Juli 2023:
- Das Portal “daten.bw” wurde im Juli 2023 gestartet und bietet zentralen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdaten sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Es wurden auch einige Fachportale erwähnt, die bereits offen verfügbare Verwaltungsdaten bereithalten2.
- Ziele und Bedeutung:
- Die Digitalisierung wird als wichtige Grundlage für die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und für eine informierte Gesellschaft betrachtet. Das Open Data-Portal soll dabei helfen, diese Ziele zu erreichen3.
- Kommunale Beteiligung:
- Auch auf kommunaler Ebene wird Open Data gefördert, um die Daten der Verwaltung für die Allgemeinheit zugänglich zu machen und die Kommunen zu entlasten. Ein Handlungsleitfaden der Hochschule Ludwigsburg zeigt, wie dies gelingen kann4.
- Open Data Pool:
- Es gibt auch einen Open Data Pool in Baden-Württemberg, über den weitere Informationen auf der Website des Tourismusnetzwerks erhältlich sind5.
Die verschiedenen Quellen zeigen, dass Baden-Württemberg erhebliche Anstrengungen unternimmt, um Open Data zu fördern und eine Infrastruktur zu schaffen, die den Zugang zu wichtigen Daten für die Öffentlichkeit, die Verwaltung und andere Stakeholder erleichtert.