Eine Grafik mit dem Text „KANDI-SCORE“ über drei farbigen Kästchen mit den Bezeichnungen A (grün), B (gelb) und C (rot). Darunter steht der unterstrichene Text „Du hast die Wahl“.Quelle: © https://kfutd.de | CC BY-NC 4.0 International

Heute entscheidet sich mehr als eine Rechtsfrage

Am heutigen Montag entscheidet der Gemeinderat von Gernsbach über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen das „Zukunftspaket 2030“. Formal geht es um rechtliche Voraussetzungen. Politisch geht es jedoch um sehr viel mehr: Dürfen die Bürgerinnen und Bürger über Einschnitte abstimmen, die das gesellschaftliche, kulturelle und soziale Leben ihrer Stadt auf Jahre verändern werden?

Der Gernsbacher Wissenschaftler und Autor Prof. Dr. Stefan Lindl kritisiert in einem aktuellen Beitrag nicht nur den Umgang mit dem Bürgerbegehren. Er beschreibt eine politische Kultur, in der weitreichende Entscheidungen getroffen werden, ohne die betroffenen Menschen zuvor ernsthaft einzubeziehen.

Besonders zugespitzt formuliert Lindl die Botschaft, die dabei bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen könne: „Wähle! Wähle richtig!! Sodann halte Dich aus allem heraus!“

Das ist polemisch formuliert. Doch der zugrunde liegende Konflikt ist real. Die konkreten Maßnahmen des Zukunftspakets wurden der Öffentlichkeit erst am 20. April bekannt. Bereits am 6. Mai fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss. Betroffene Vereine berichteten, dass es zuvor weder Gespräche noch ausreichende Informationen gegeben habe.

Bürgermeister Julian Christ verteidigte genau diese Reihenfolge. Der Gemeinderat müsse zunächst Klarheit schaffen, anschließend könne die Verwaltung mit den betroffenen Vereinen über die Umsetzung sprechen.

Darin zeigt sich ein bestimmtes Verständnis von Bürgerbeteiligung: Zuerst treffen Verwaltung und Gemeinderat die wesentliche politische Entscheidung. Danach werden die Betroffenen eingeladen, über die Folgen und die konkrete Ausgestaltung zu sprechen.

Doch wirkliche Beteiligung beginnt nicht erst dann, wenn die entscheidenden Weichen bereits gestellt sind. Sie muss stattfinden, solange unterschiedliche Lösungen noch möglich sind und Argumente aus der Bürgerschaft die Entscheidung tatsächlich verändern können.

Gernsbach ist auch für Offenburg von Bedeutung

Julian Christ bewirbt sich derzeit um das Amt des Oberbürgermeisters in Offenburg. Deshalb ist die heutige Entscheidung in Gernsbach nicht nur eine lokale Angelegenheit im Murgtal. Die Offenburgerinnen und Offenburger können dort beobachten, wie einer ihrer Kandidaten mit politischem Widerspruch und mit einem Bürgerbegehren umgeht.

Offenburg kennt bereits eine politische Kultur, in der Bürgerbeteiligung zu häufig erst dann beginnt, wenn Planungen weit fortgeschritten oder Entscheidungen praktisch gefallen sind. Informationsveranstaltungen ersetzen keine Mitentscheidung. Anhörungen ersetzen keine ergebnisoffene Debatte. Und die Tatsache, dass ein Gemeinderat gewählt wurde, bedeutet nicht, dass sich die Bevölkerung für fünf Jahre aus der Politik heraushalten soll.

Genau diesen Stil wollen wir in Offenburg nicht fortsetzen.

Ein Oberbürgermeister sollte Bürgerbeteiligung nicht als nachträgliche Vermittlung bereits getroffener Entscheidungen verstehen. Er sollte sie als Teil der Entscheidungsfindung organisieren – frühzeitig, transparent und mit der ehrlichen Möglichkeit, Vorhaben zu verändern.

Eine umstrittene Rechtsauffassung ist noch kein Urteil

Problematisch ist deshalb auch die bisherige Kommunikation der Stadt Gernsbach. Im Amtsblatt wurde bereits verkündet, das Bürgerbegehren sei „rechtlich nicht zulässig“. Tatsächlich handelt es sich zunächst um die Rechtsauffassung eines von der Verwaltung beauftragten Juristen. Ihr steht eine ausführliche gegenteilige Bewertung von Dr. Edgar Wunder, dem Landesvorsitzenden von Mehr Demokratie Baden-Württemberg, gegenüber.

Über die Zulässigkeit entscheidet heute zunächst der Gemeinderat. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, wäre eine abschließende Klärung Sache der Gerichte. Sachlich korrekt wäre deshalb die Formulierung gewesen: Die Stadtverwaltung hält das Bürgerbegehren für unzulässig.

Der Unterschied ist nicht nebensächlich. Eine Verwaltung informiert neutral über eine umstrittene Rechtsfrage. Sie sollte ihre eigene Position nicht wie ein bereits feststehendes Urteil verkünden.

Ein Bürgerbegehren ist kein Angriff auf die Demokratie

Bürgerbegehren sind keine Störung der repräsentativen Demokratie. Sie sind ein ausdrücklich vorgesehenes demokratisches Instrument. Gerade dann, wenn sich viele Menschen bei weitreichenden Entscheidungen übergangen fühlen, können sie dazu beitragen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Der Gemeinderat muss das Zukunftspaket nicht plötzlich für falsch halten, um das Bürgerbegehren zuzulassen. Er muss lediglich akzeptieren, dass Entscheidungen mit solch tiefen Folgen eine breite demokratische Legitimation verdienen.

Heute entscheidet sich deshalb nicht nur, wie Gernsbach mit einem einzelnen Bürgerbegehren umgeht. Es entscheidet sich auch, welches Verständnis von kommunaler Demokratie sich durchsetzt: eine Politik, die nach der Wahl möglichst ungestört entscheiden möchte – oder eine Demokratie, die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Wahlen ernst nimmt.

Und für Offenburg stellt sich die Frage: Wollen wir einen Politikstil übernehmen, bei dem Beteiligung erst beginnt, wenn die wesentlichen Entscheidungen bereits gefallen sind?

Unsere Antwort darauf sollte eindeutig sein: Nein.

Siehe auch

  • Julian Christ – Meister ohne Bürger https://stefanlindl.de/2026/07/02/meister-ohne-burger-kommunale-machtkultur-in-demokratischer-schwarzwaldkulisse/

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