Tagesordnung für eine öffentliche Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg am 4. November 2026 in einer Rechtssache betreffend Verwaltungsgebühren.

Ein nettes Gespräch vor Gericht. Vielleicht sollten wir das öfter machen.

Manchmal braucht es offenbar eine Richterin, damit Bürger und Stadtverwaltung miteinander ins Gespräch kommen. Ein Termin vor dem Verwaltungsgericht hat heute jedenfalls mehr gebracht als nur die Klärung einer Gebührenfrage. Und am Ende gingen wir sogar mit einer gemeinsamen Perspektive auseinander.

Eigentlich war ich heute vor dem Verwaltungsgericht, um mich mit der Stadt Offenburg über Gebühren für die Herausgabe von Informationen auseinanderzusetzen. Ein Streit, der sich über längere Zeit seit 2024 hingezogen hatte und bei dem es um mehr ging als um den konkreten Geldbetrag. Es ging um eine grundsätzliche Frage: Wie einfach oder schwierig darf es für Bürgerinnen und Bürger sein, Informationen von ihrer eigenen Stadtverwaltung zu erhalten?

Denn Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung demokratischer Beteiligung. Wer politische Entscheidungen verstehen, hinterfragen oder mitgestalten möchte, braucht Zugang zu den entsprechenden Informationen. Und dieser Zugang sollte nicht durch unnötige Hürden erschwert werden.

Man muss auch einsehen können, wenn die Stadt recht hat

Im Laufe des heutigen Termins wurde deutlich, dass zumindest ein Teil der erhobenen Gebühren rechtlich gerechtfertigt ist. Das muss man dann auch anerkennen. Ich habe deshalb meine Klage zurückgenommen. Nicht, weil damit sämtliche Fragen beantwortet oder alle bisherigen Differenzen ausgeräumt wären. Sondern weil es wenig sinnvoll ist, einen Rechtsstreit fortzusetzen, wenn sich die eigene Position in wesentlichen Punkten nicht durchsetzen lässt.

Demokratische Auseinandersetzung bedeutet schließlich nicht, immer recht haben zu müssen. Sie bedeutet auch, Argumente abzuwägen und die eigene Haltung gegebenenfalls zu korrigieren.

Eine Gebührenordnung kommt auf den Prüfstand

Interessanterweise blieb es aber nicht bei der juristischen Klärung. Die Rechtsabteilung der Stadt Offenburg sagte zu, die Gebührenordnung zu überarbeiten. Das ist ein Ergebnis, das über meinen persönlichen Fall hinausreichen könnte. Denn die Frage, welche Gebühren für Informationen verlangt werden und wie diese bemessen werden, betrifft grundsätzlich alle Menschen, die ihr Recht auf Informationszugang wahrnehmen möchten.

Natürlich werden wir uns anschauen müssen, was aus dieser Zusage konkret wird. Aber zunächst einmal ist es erfreulich, dass aus einer rechtlichen Auseinandersetzung auch die Bereitschaft entsteht, bestehende Regelungen zu überprüfen.

Ein weiterer Punkt den wir ansprechen konnte, was die regelmäßig Veröffentlichung des Baumkatasters als Open Data. Ein möglicher Download der Datenbank würde gleich mehrere Anfragen nach LIFG obsolet machen. Die Verwaltung hat sich das notiert und wird auch diese Möglichkeit prüfen.

Und plötzlich konnte man ganz vernünftig miteinander reden

Fast noch bemerkenswerter war allerdings die Atmosphäre. Das Gespräch mit der Rechtsabteilung der Stadt war freundlich, sachlich und konstruktiv.

Man konnte unterschiedliche Auffassungen vertreten, ohne sich gegenseitig böse Absichten zu unterstellen. Man konnte zuhören, erklären und auch einmal gemeinsam über die Situation schmunzeln. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein.

Gerade deshalb stellt sich die Frage, warum es dafür überhaupt einen Gerichtstermin braucht. Denn die Zeit und Energie, die auf beiden Seiten in Schriftsätze, rechtliche Auseinandersetzungen und die Vorbereitung einer Verhandlung fließen, ließen sich möglicherweise an anderer Stelle sinnvoller einsetzen. Vielleicht sollten wir also tatsächlich öfter vor Gericht gehen, um mit der Stadt zu sprechen.

Wobei: Noch schöner wäre es natürlich, wenn wir uns diesen Umweg sparen könnten.

Die Richterin bringt Mediation ins Spiel

Einen interessanten Gedanken gab uns auch die Richterin mit auf den Weg. Sie regte an, bei einem künftigen Konflikt eine Mediation in Betracht zu ziehen. Das ist ein Vorschlag, über den es sich nachzudenken lohnt.

Bei einer Mediation geht es nicht in erster Linie darum, wer vor Gericht gewinnt oder verliert. Vielmehr versuchen die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Person, ihre unterschiedlichen Interessen zu verstehen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Gerade zwischen einer Stadtverwaltung und einer engagierten Zivilgesellschaft könnte ein solcher Ansatz hilfreich sein.

Denn hinter vielen Konflikten stehen nicht nur unterschiedliche Rechtsauffassungen, sondern auch unterschiedliche Vorstellungen davon, wie Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zusammenarbeiten sollten.

Eine Mediation ist allerdings kein Ersatz für gesetzlich garantierte Rechte. Und selbstverständlich muss es weiterhin möglich sein, Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfen zu lassen. Aber nicht jeder Konflikt muss zwangsläufig vor Gericht enden.

Vielleicht liegt darin die eigentliche Erkenntnis

Mit der Konferenz für Urban Transformation Design (KfUTD) setzen wir uns seit Jahren für mehr Transparenz, Beteiligung und einen offenen Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung ein. Dabei geht es uns nicht darum, grundsätzlich gegen die Stadt zu arbeiten. Im Gegenteil: Wir möchten dazu beitragen, dass unsere Stadt besser wird.

Dazu gehört auch, Entscheidungen kritisch zu hinterfragen, Informationen einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

Aber genauso gehört dazu die Bereitschaft, miteinander zu sprechen, unterschiedliche Positionen auszuhalten und gemeinsam Lösungen zu suchen. Der heutige Gerichtstermin hat gezeigt, dass das durchaus möglich ist.

Ich bin ohne Urteil, aber mit einer Zusage zur Überarbeitung der Gebührenordnung, einer interessanten Anregung zur Mediation und dem Eindruck eines ausgesprochen angenehmen Gesprächs nach Hause gegangen.

Vielleicht ist das ja eine kleine Lehre aus diesem Verfahren: Nicht jeder Rechtsstreit braucht einen Sieger. Aber jede Demokratie braucht Menschen, die miteinander reden.

Und wenn das künftig auch ohne Verwaltungsgericht gelingt, wäre schon einiges gewonnen.

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