Eine gerichtliche Vorladung für ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Offenburg vom 4. November 2026, in einem gelben amtlichen Zustellumschlag mit dem handschriftlich eingetragenen Datum 14.10.26.

512 gefällte Bäume, 2.478 Euro für eine Auskunft? Jetzt muss Offenburg vor Gericht erklären, was Transparenz kostet

Ein Bürger fragt nach den Gründen für Hunderte Baumfällungen. Die Stadt kündigt Gebühren von fast 2.500 Euro an. Zwei Jahre später beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem Fall. Am 4. November wird verhandelt. Es geht um mehr als Geld: Es geht um das Recht, kommunale Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Wer Fragen stellt, muss zahlen?

Stellen wir uns vor, eine Stadt fällt Hunderte Bäume. Öffentliche Bäume, die über Jahrzehnte gewachsen sind. Bäume, die Schatten spenden, Straßen kühlen, Feinstaub binden und Lebensraum bieten. Ein Bürger möchte wissen, warum diese Bäume gefällt wurden. Eine einfache, berechtigte Frage. Sollte man meinen.

Doch in Offenburg wurde aus dieser Frage ein Verwaltungsverfahren, aus dem Verwaltungsverfahren ein Gebührenstreit und aus dem Gebührenstreit schließlich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.

Am Mittwoch, 4. November 2026, wird darüber verhandelt. Mehr als zwei Jahre nach der ursprünglichen Anfrage.

Dabei sollte es eigentlich um Bäume gehen.

512 Bäume und eine erstaunliche Begründung

Der Ausgangspunkt liegt im Frühjahr 2024. Im Umweltausschuss der Stadt Offenburg wurde über die Entwicklung des städtischen Baumbestands berichtet. Dabei ging es unter anderem um 512 Baumfällungen im Jahr 2023, bei denen das Alter der Bäume eine Rolle gespielt haben soll.

Für uns war das Anlass, genauer nachzufragen. Denn ein Baum ist nicht deshalb krank, gefährlich oder wertlos, weil er älter als 40 Jahre ist. Im Gegenteil: Gerade ältere, großkronige Stadtbäume sind für das Stadtklima besonders wertvoll. Was ein junger Baum erst über Jahrzehnte entwickelt, leistet ein ausgewachsener Baum bereits heute.

Wir wollten deshalb wissen, welche konkreten Gründe den Fällungen zugrunde lagen. Und wir wollten nachvollziehen können, wer die Arbeiten beauftragt hatte.

Dafür gibt es in Baden-Württemberg ein Gesetz: das Landesinformationsfreiheitsgesetz, kurz LIFG. Es soll den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen und staatliches Handeln transparenter machen. So weit die Theorie.

29,5 Stunden Verwaltungsarbeit für eine Bürgerfrage?

Die Antwort der Stadtverwaltung hatte es in sich. Für die Bearbeitung der zunächst umfangreicheren Informationsanfrage kalkulierte die Stadt einen Aufwand von 29,5 Stunden und Gebühren von 2.478 Euro. Fast 2.500 Euro, um zu erfahren, warum öffentliche Bäume gefällt wurden.

Wohlgemerkt: Es ging nicht darum, ein wissenschaftliches Gutachten erstellen zu lassen. Wir wollten Informationen über Entscheidungen, die die Stadt bereits getroffen hatte und die deshalb dokumentiert sein sollten.

Die Daten über die städtischen Bäume werden in einem digitalen Baumkataster geführt. Zumindest ein Teil der gewünschten Informationen war offenbar bereits vorhanden. Warum daraus ein derart aufwendiger Verwaltungsvorgang werden sollte, war für uns nicht nachvollziehbar. Wir schränkten unsere Anfrage deshalb ein.

Die Stadt erteilte schließlich Auskunft und setzte dafür Gebühren von 168 Euro fest. Nachdem wir dagegen Widerspruch eingelegt hatten, kamen weitere 74 Euro Widerspruchsgebühren hinzu. Es geht im Gerichtsverfahren also nicht um eine tatsächlich erhobene Forderung von 2.478 Euro, sondern um die später festgesetzten Gebühren. Doch die ursprüngliche Ankündigung zeigt, wie hoch die finanziellen Hürden beim Zugang zu öffentlichen Informationen werden können.

Wenn die Verwaltung ihre eigene Bürokratie berechnet

Besonders interessant wurde der Fall, nachdem wir im September 2024 Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erhoben hatten. Bereits im November 2024 meldete das Gericht Zweifel an der Gebührenberechnung an.

Die entscheidende Frage: Darf die Verwaltung Bürgerinnen und Bürgern auch jene Arbeitszeit berechnen, die sie damit verbringt, das Informationsbegehren und die dafür verlangten Gebühren zu klären?

Inzwischen hat die Stadt ihre Kalkulation ausführlicher erläutert. In einem Schriftsatz vom 20. August 2026 beziffert sie den dokumentierten Bearbeitungsaufwand auf insgesamt 3 Stunden und 45 Minuten. Dazu gehören unter anderem Schriftverkehr, interne Prüfungen, Rücksprachen und die Bearbeitung der Anfrage durch die Rechtsabteilung.

Nicht dieser gesamte Aufwand wurde in Rechnung gestellt. Die Stadt verweist darauf, dass sie aus Billigkeitsgründen lediglich zwei Stunden und damit 168 Euro berechnet habe. Das mag entgegenkommend klingen.

Es ändert aber nichts an der grundsätzlichen Frage: Warum ist für die Beantwortung einer Anfrage zu bereits vorhandenen Informationen überhaupt ein solcher Aufwand entstanden? Und welche dieser Tätigkeiten dürfen rechtlich in Rechnung gestellt werden?

Wenn eine Verwaltung erst aufwendig darüber diskutiert, welche Gebühren sie verlangen darf, und anschließend Teile dieser Diskussion zur Grundlage ihrer Gebührenberechnung macht, entsteht ein bemerkenswertes Problem.

Die Beschäftigung der Verwaltung mit der eigenen Bürokratie darf nicht selbst zur Hürde für Informationsfreiheit werden.

Transparenz ist keine Gefälligkeit der Stadtverwaltung

Was uns an diesem Fall besonders beschäftigt, ist das dahinterliegende Verständnis von Verwaltung. Informationen über öffentliche Entscheidungen gehören nicht exklusiv den Behörden. Die Verwaltung handelt im öffentlichen Auftrag. Ihre Entscheidungen müssen grundsätzlich überprüfbar sein, soweit keine berechtigten Schutzgründe entgegenstehen. Das gilt für Bauprojekte ebenso wie für Verkehrsplanungen, öffentliche Ausgaben oder eben Baumfällungen.

Wer nachfragt, sollte nicht als Störung des Verwaltungsablaufs betrachtet werden. Und wer seine gesetzlichen Informationsrechte nutzt, sollte nicht erst abwägen müssen, ob er sich die Frage überhaupt leisten kann. Das bedeutet nicht, dass jede Informationsanfrage unabhängig von ihrem Umfang kostenlos bearbeitet werden muss. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren. Aber zwischen angemessenen Gebühren und einer faktischen Abschreckung liegt ein erheblicher Unterschied.

Ein Informationsfreiheitsgesetz, dessen Nutzung Bürgerinnen und Bürger aus Angst vor hohen Kosten vermeiden, verfehlt seinen Zweck.

Warum dieser Fall gerade in Offenburg wichtig ist

Seit der ursprünglichen Anfrage hat sich die Diskussion um die Offenburger Stadtbäume weiter zugespitzt. Der Hitze-Check 2026 der Deutschen Umwelthilfe bescheinigte Offenburg unter 195 untersuchten Städten die schlechteste Bewertung. Mit einem Beschirmungsgrad von lediglich 12,78 Prozent fehlt der Stadt vielerorts genau das, was große Bäume bieten: Schatten.

Gleichzeitig wird um den Erhalt von Baumalleen, um Nachpflanzungen und um eine wirksame Baumschutzsatzung gestritten. Gerade deshalb brauchen wir belastbare und öffentlich zugängliche Informationen. Wie viele Bäume werden gefällt? Aus welchen Gründen? Wie alt sind sie? Welche Ersatzpflanzungen erfolgen? Und wie entwickelt sich der Bestand tatsächlich?

All das sollte in einer Stadt, die Klimaanpassung ernst nimmt, nicht erst auf einzelne Anfragen hin mühsam zusammengestellt werden müssen.

Wir setzen uns deshalb seit Langem dafür ein, dass Offenburg sein Baumkataster als offene Daten bereitstellt und regelmäßig eine nachvollziehbare Baumbilanz veröffentlicht. Nicht als freiwillige Gefälligkeit, sondern als selbstverständlichen Bestandteil einer transparenten Stadtverwaltung.

Zwei Jahre Streit statt einer nachvollziehbaren Auskunft

Man muss sich die zeitliche Dimension vor Augen führen. Die ursprüngliche Anfrage stammt aus dem Juni 2024. Die Klage wurde im September 2024 erhoben. Jetzt, im November 2026, steht die mündliche Verhandlung an. Über zwei Jahre sind vergangen.

In dieser Zeit hätte die Stadt längst öffentlich darlegen können, welche Ursachen den damaligen Fällungen zugrunde lagen, wie die Daten erfasst werden und wie künftig ein unkomplizierter Zugang gewährleistet werden soll. Stattdessen wird vor Gericht über die Berechnung von Verwaltungsgebühren gestritten.

Selbstverständlich hat die Stadt das Recht, ihre Auffassung vor Gericht zu vertreten. Und selbstverständlich ist noch nicht entschieden, ob die Gebühren rechtmäßig erhoben wurden. Aber unabhängig vom Urteil bleibt eine politische Frage:

Ist das wirklich die Art von Bürgernähe und Transparenz, die wir uns für Offenburg wünschen?

Am 4. November geht es um 168 Euro. Und um viel mehr.

Das Verwaltungsgericht Freiburg wird die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Gebührenentscheidung prüfen. Es wird nicht darüber entscheiden, ob die damaligen Baumfällungen gerechtfertigt waren oder ob Offenburg sein Baumkataster veröffentlichen muss. Diese Unterscheidung ist wichtig.

Doch der Fall macht ein grundsätzlicheres Problem sichtbar. Eine demokratische Stadtgesellschaft lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, Entscheidungen hinterfragen und sich eine eigene Meinung bilden können. Dazu brauchen sie Informationen.

Wenn schon die Frage nach den Gründen für die Fällung öffentlicher Bäume zu einem mehrjährigen Rechtsstreit führt, läuft etwas falsch.

Wir brauchen keine Verwaltung, die sich vor Fragen schützen muss. Wir brauchen eine Verwaltung, die Fragen als selbstverständlichen Teil demokratischer Kontrolle begreift.

Denn Transparenz ist kein Luxus, den sich Bürgerinnen und Bürger leisten können müssen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Demokratie funktioniert.

Öffentliche mündliche Verhandlung

Mittwoch, 4. November 2026, 10:00 Uhr
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
4. Obergeschoss, Sitzungssaal V, Zimmer 431

Aktenzeichen: 1 K 4341/24

Der Autor Ralph Fröhlich ist Mit-Initiator der Konferenz für Urban Transformation Design (KfUTD) und Kläger in diesem Verfahren.

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