Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ihr Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD veröffentlicht. Es ist keine politische Kampfschrift, sondern eine umfangreiche juristische Prüfung der Frage, ob die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte.
Das Ergebnis ist deutlich: Nach Einschätzung der Gutachter*innen bestehen gute Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren. Begründet wird das unter anderem mit Angriffen auf das Demokratieprinzip, auf die Menschenwürde und auf den gleichberechtigten politischen Wettbewerb.
Das ist keine abstrakte Debatte aus Berlin. Es betrifft auch uns hier in Offenburg.
Demokratie lebt davon, dass Menschen sich engagieren können, ohne Angst vor Einschüchterung, Ausgrenzung oder politischer Verfolgung haben zu müssen. Sie lebt davon, dass Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Aufenthaltsstatus oder politischer Haltung in ihrer Würde geschützt werden. Und sie lebt davon, dass gewählte Abgeordnete nicht wegschauen, wenn eine Partei systematisch daran arbeitet, genau diese Grundlagen anzugreifen.
Ein Parteiverbot ist kein einfacher politischer Reflex. Die Hürden sind hoch, und das ist richtig so. Aber hohe Hürden dürfen nicht zur Ausrede werden, gar nicht erst hinzusehen. Wenn ein so umfangreiches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren erfüllt sein könnten, dann muss die demokratische Politik handeln: prüfen, beraten, Verantwortung übernehmen.
Die Demokratie verteidigt sich nicht von selbst. Sie braucht Menschen, die sie ernst nehmen. Auch dann, wenn es unbequem wird.
Fordere auch du deinen Abgeordneten auf zu Handeln
https://freiheitsrechte.org/schreib-deinen-abgeordneten
Bildquellen
- ChatGPT Image 10. Nov. 2025, 13_55_44: © https://kfutd.de | All Rights Reserved
- eule logo kfutd spenden: © https://kfutd.de | CC BY-NC 4.0 International


