Offenburg diskutiert darüber, ob am Ortsschild künftig „Freiheitsstadt“ oder „Freiheitsstadt 1847“ stehen soll. Das klingt schön. Es verweist auf eine wichtige demokratische Geschichte. Auf die Offenburger Versammlung von 1847, auf Bürgerrechte, auf politische Teilhabe, auf den Mut, öffentlich Forderungen zu stellen. Aber Freiheit ist kein historisches Dekor.
Freiheit zeigt sich nicht am Ortseingang. Freiheit zeigt sich auf dem Marktplatz. Dort, wo Menschen heute ihre Meinung äußern. Dort, wo Bürger:innen eine Versammlung anmelden. Dort, wo Verwaltung, Marktleitung und Polizei im Alltag zeigen müssen, ob sie Grundrechte als Störung empfinden — oder als lebendigen Teil einer demokratischen Stadt.
Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf den vergangenen Samstag. Der FUSS e.V. hatte gemeinsam mit Engagierten eine Versammlung auf dem Offenburger Marktplatz angezeigt. Ziel war es, mit einem großen begehbaren Stadtplan Rückmeldungen zum Fußverkehr in Offenburg zu sammeln. Also nichts Lautes, nichts Aggressives, nichts Blockierendes. Sondern ein Gesprächsangebot im öffentlichen Raum: Wo fühlen sich Menschen zu Fuß unsicher? Wo fehlen Querungen? Wo sind Gehwege zu schmal? Wo kommen ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit Einschränkungen schlecht durch?
Die Versammlung war ordnungsgemäß angezeigt. Die Stadt hatte keine Auflagen verfügt. Eine Sondernutzungserlaubnis oder Marktstandgenehmigung war nicht erforderlich. Das wurde uns im Nachgang von der Stadt auch ausdrücklich bestätigt. Und trotzdem kam es vor Ort zu einem Konflikt.
Der Marktleiter forderte aus unserer Sicht wiederholt eine Genehmigung, die es für eine angezeigte Versammlung nicht braucht. Es wurde Druck aufgebaut, den Standort zu verändern. Dabei war um uns herum nach unserer Wahrnehmung großzügig Platz. Unsere Fotos zeigen: Wir haben keine Marktstände verdrängt, keine politischen Stände blockiert und keine Rettungswege eingeschränkt. Der Marktplatz ist an anderen Tagen deutlich dichter belegt.
Natürlich kann es auf einem Wochenmarkt eng werden. Natürlich braucht es Rücksichtnahme. Natürlich müssen Rettungswege frei bleiben. Und selbstverständlich darf eine Versammlung nicht einfach fremde Stände verdrängen oder deren Flächen übernehmen.
Aber darum ging es hier nicht. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Wer darf eigentlich vor Ort in eine ordnungsgemäß angezeigte Versammlung eingreifen? Wer darf verlangen, dass eine Versammlung verlegt wird? Auf welcher Rechtsgrundlage? Mit welcher Begründung? Und wie wird eine solche Entscheidung dokumentiert?
Ein Marktleiter darf das Marktgeschehen organisieren. Das ist unstrittig. Aber eine Versammlung ist nicht einfach ein weiterer Marktstand. Sie ist Ausdruck eines Grundrechts. Wer sie einschränken oder verlegen will, bewegt sich nicht mehr im Bereich bloßer Marktorganisation, sondern im Bereich des Versammlungsrechts.
Genau dafür gibt es eine Versammlungsbehörde. Bemerkenswert ist deshalb nicht nur das Verhalten vor Ort. Bemerkenswert ist auch, dass die Versammlungsbehörde im gesamten anschließenden Mailverkehr in Kopie war — sich aber nicht geäußert hat. Während der Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung die Rolle der Marktleitung verteidigte, blieb die für Versammlungen zuständige Stelle still. Das ist bedenklich.
Denn es entsteht der Eindruck: Wenn eine Versammlung im öffentlichen Raum mit anderen Nutzungen kollidiert, wird sie in Offenburg zunächst einmal als organisatorisches Problem behandelt. Als etwas, das sich dem Marktgeschehen, den zugewiesenen Flächen und der bestehenden Ordnung unterzuordnen hat. So darf es nicht laufen.
Versammlungsfreiheit ist kein Luxusrecht für freie Plätze, an denen gerade nichts anderes stattfindet. Sie ist gerade dort wichtig, wo Öffentlichkeit entsteht. Auf Marktplätzen. In Innenstädten. Vor Rathäusern. Dort, wo Menschen miteinander ins Gespräch kommen. Dort, wo Politik sichtbar wird.
Und ja: Eine Stadt darf Versammlungen ordnen. Sie darf Auflagen erteilen, wenn dafür Gründe vorliegen. Sie darf Rettungswege sichern, konkrete Gefahren abwehren und Nutzungskonflikte lösen. Aber dann muss sie das klar, rechtzeitig, zuständig und nachvollziehbar tun.
Hinweise sind keine Auflagen. Wünsche sind keine Anordnungen. Marktorganisation ist kein Ersatz für Versammlungsrecht.
Wenn Offenburg künftig „Freiheitsstadt“ auf das Ortsschild schreiben möchte, dann muss diese Freiheit im Verwaltungshandeln erkennbar werden. Nicht nur bei Festreden. Nicht nur bei historischen Gedenkveranstaltungen. Sondern gerade dann, wenn Bürger:innen ihre Rechte nutzen.
Eine freiheitsbewusste Stadt müsste sagen:
Wir ermöglichen Versammlungen.
Wir klären Nutzungskonflikte frühzeitig.
Wir schulen unsere Mitarbeitenden im Umgang mit Grundrechten.
Wir sorgen dafür, dass vor Ort klar ist, wer zuständig ist.
Wir behandeln demokratische Beteiligung nicht als Störung des Betriebs.
Das wäre einer Freiheitsstadt würdig.
Denn die Offenburger Forderungen von 1847 waren keine Bitte um dekorative Erinnerung. Sie waren ein politischer Anspruch. Bürgerrechte, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Teilhabe — all das lebt nicht von historischen Tafeln, sondern von der Praxis.
Die Frage ist also nicht nur, was künftig auf dem Ortsschild stehen soll. Die Frage ist, ob Offenburg bereit ist, Freiheit auch dann ernst zu nehmen, wenn sie mitten auf dem Marktplatz steht.
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