Autofahren ist kein Grundrecht – auch nicht in Offenburg!
Das Berliner Verfassungsgericht hat es klar formuliert: Autofahren ist kein Grundrecht.So simpel, so unbequem. Für all jene, die immer noch glauben, jede Straße müsse in erster Linie dem Auto gehören, ist dieses Urteil ein Paukenschlag. „Ein Anspruch auf einen bestimmten straßenrechtlichen Gemeingebrauch – etwa zur Benutzung öffentlicher Straßen mit Kraftfahrzeugen – lässt sich aus den Grundrechten nicht ableiten.“– Verfassungsgerichtshof des…


